© apa

Deutschland

Gutachten: Erhebliche Zweifel an "Like-Button"

Eine abschließende datenschutzrechtliche Bewertung sei wegen der komplexen Rechtslage und der schwierigen Einordnung der technischen Abläufe aber nicht möglich, heißt es in der Studie des Wissenschaftlichen Dienstes für den Vorsitzenden des Unterausschusses Neue Medien, Sebastian Blumenthal (FDP). Damit weicht es von der Einschätzung des schleswig-holsteinischen Datenschützers Thilo Weichert ab, der gegen die Facebook-Angebote vorgeht.

Die Verfasser des der Nachrichtenagentur dpa vorliegenden Dokuments untersuchen die

- -  des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) vom 19. August, welche die Fanseiten bei Facebook und sogenannte Social-Plugins wie den „Gefällt-mir“-Button als Verstoß gegen das Telemediengesetz und gegen das Bundesdatenschutzgesetz einstuft. Gegen Androhung eines Bußgelds wurden alle Betreiber einer Webseite in Schleswig-Holstein aufgefordert, ihre Fanseiten bei Facebook ebenso zu entfernen wie Facebook-Plugins in ihren Internet-Angeboten.

"Eindeutige Identifizierung möglich"
Beim Anklicken eines „Gefällt-mir“-Buttons durch einen in diesem Moment angemeldeten Facebook-Nutzer komme es zu einer Verknüpfung mit dessen Facebook-Account, womit „in diesem Fall eine eindeutige Identifizierung möglich ist“, heißt es in der Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestags. „Fraglich ist jedoch, inwieweit den im Hinblick auf IP-Adressen und Cookies gemachten Einschätzungen des ULD zuzustimmen ist.“

Der Wissenschaftliche Dienst betont, dass der „durch das ULD erweckte Eindruck, die untersuchten Sachverhalte würden eindeutig gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen“, nicht zutreffe. Hinsichtlich der angedrohten Sanktionen erklären die Verfasser der Studie, dass hierfür nicht das ULD, sondern das Landesinnenministerium zuständig wäre.

Mehr zum Thema

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare