Recht

Hadopi-Start misslungen

Ganz Frankreich ist vom Hadopi-Gesetz betroffen. Ganz Frankreich? Nein. Ein Internetprovider hört nicht auf, dem umstrittenen Gesetz Widerstand zu leisten. Zugegeben: Die Lage ist nicht einfach. Das Gesetz ist nicht nur inhaltlich stark umstritten. Auch formell haben sich Fehler eingeschlichen. Wie das Onlineportal von //Le Monde// berichtet, hat sich der französische Betreiber //Free// geweigert, E-Mails an beschuldigte Personen weiterzuleiten. Durch diese Handlung wird das gesamte Konzept des Three Strike-Verfahrens aufgehoben, da die einzelnen Aktionen, also die "Strikes" des Hadopi-Gremiums, aufeinander aufbauen. Hier hat der Betreiber //Free// die Schwachstelle des Gesetzes gefunden.

Das Three Strike-Verfahren hebt sich auf

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Laut Hadopi-Gesetz sind die Internetanbieter dazu verpflichtet, alle gesammelten Informationen über IPs und deren Nutzung an die Hadopi-Behörde weiterzuleiten. Hadopi ist, sobald ein Beschuldigter gefunden wurde, dazu verpflichtet, diesen via E-Mail zu verwarnen und zwar über den Internetanbieter des Beschuldigten. Allerdings legt das Gesetz nicht genau fest, wie die E-Mails an die Beschuldigten weitergeleitet werden. Und wärend das Zurückhalten von Information an Hadopi mit einer Geldstrafe pro zurückgehaltener IP-Adresse belegt ist, ist das Zurückhalten der E-Mails an die Beschuldigten nicht strafbar. Genau das hat der Betreiber //Free// gemacht. Durch diese Handlung heben sich die folgenden rechtlichen Maßnahmen auf.

Das Three Strike-Verfahren sieht eigentlich vor, dass der Beschuldigte eine E-Mail bekommt. Sollten sich innerhalb von sechs Monaten weitere Verstöße feststellen lassen, erfolgt eine postalische Warnung per Einschreiben. Bei einem dritten Vergehen kann der Internetzugang des Beschuldigten gekappt werden. Das Problem ist nun, dass Letzteres das besagte Einschreiben erfordert. Die postalische Verwarnung benötigt wiederum eine vorausgegangene E-Mail. Wenn diese E-Mail nicht gesandt wurde, dürfen die folgenden Maßnahmen nicht ausgeführt werden.

Motive für den Rückhalt

Was die Motive des Französischen Unternehmens sind, ist nicht direkt nachzuvollziehen. Die konkurrierenden Unternehmen beschuldigten //Free// der Marktmanipulation. Durch das Zurückhalten der E-Mails wolle das Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil erzeugen und so Nutzer von anderen Betreibern abziehen. Die anderen Französischen Internetbetreiber haben bei der Übertragung der Mails die eigenen Mail-Server verwendet, um die E-Mails an die besagten Kunden zu senden. Das geschah im gegenseitigen Einvernehmen mit der Hadopi-Behörde.

Das Internetportal //Gulli.com// berichtete jedoch, dass //Free// für die Benutzung der firmeneigenen Server einen Vertrag seitens der Regierung gefordert hätte, indem auch eine finanzielle Erstattung für die Benutzung des Servers beanstandet wurde. Ein solches Vorgehen war von der Französischen Regierung zwar nicht vorgesehen, widerspricht aber dem Gesetzestext auch nicht. Dennoch wurde der Vertrag von der Hadopi-Behörde nicht unterzeichnet. Solange dieser Vertrag noch aussteht, ist //Free// nicht bereit, die E-Mails zu senden.

Fraglich ist, ob es sich bei der Aktion von //Free// um einen Marketingtrick handelt, oder ob das Unternehmen wirklich "nur" aktiv den neuen Gesetzesbeschluss torpedieren will. Sicher ist, dass das Unternehmen durch seine Aktion die Debatte über das Gesetz neuerlich entflammt hat. Der französischen Regierung bleibt nun nichts anderes übrig, als das Gesetz noch einmal zu überarbeiten, oder der Zahlung an //Free// nachzukommen. Sollte letzteres geschehen, könnten die anderen Unternehmen ebenfalls Ausgleiche fordern.

(Nardo Vogt)

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Das Hadopi-Gesetz:
Das Hadopi-Verfahren wurde Anfang des Monats eingeleitet. Die Hadopi-Behörde darf, über das Unternehmen Trident Media Guard, von allen Internetprovidern in Frankreich Identifikationsdaten einfordern. Zur Zeit sind das bis zu 10.000 Adressen pro Tag. Bei einer Weigerung eines Internetproviders, die Daten zu senden, kann eine Strafe in Höhe von 1.500 Euro erhoben werden - pro IP-Adresse.

Durch dieses Verfahren soll jeder Internetzugang aktenkundig werden. Die verschiedenen Aktionen der Internetnutzer können von der Behörde im Detail nachverfolgt werde. Kann dem Besitzer einer Adresse ein Urheberrechtsbruch nachgewiesen werden, tritt eine Verwarnungskette in Kraft. Diese Verwarnungkette arbeitet nach einem Three Strike-Verfahren:
1. Eine E-Mail als Verwarnung.
2. Bei weiteren Verstößen innerhalb einer Frist von sechs Monaten erfolgt ein Einschreiben als schriftliche Verwarnung.
3. Bei weiteren Verstößen kann die Hadopi-Behörde einen richterlichen Beschluss einfordern, um die Internetverbindung zu dieser IP-Adresse zu unterbrechen.

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