Nutzer-Profile

Hamburger Datenschützer geht gegen Google vor

Seine Behörde lehnte einen Widerspruch des Konzerns gegen eine förmliche Verwaltungsanordnung aus dem September 2014 ab. In der Sache geht es Caspar darum, dass das Unternehmen Daten aus der Nutzung unterschiedlicher Google-Dienste „nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben erheben und kombinieren“ darf. Nach Auffassung der Datenschutzbehörde greift die bisherige Praxis der Erstellung von Nutzerprofilen „weit über das zulässige Maß hinaus in die Privatsphäre der Google-Nutzer ein“.

In dem Widerspruchsverfahren seien zwar einige der von Google vorgebrachten Einwände aufgegriffen und die Anordnung entsprechend angepasst worden, erklärte die Behörde. „In der Hauptsache wurde der Widerspruch aber zurückgewiesen.“ Die Anordnung wird nun rechtskräftig, wenn das Unternehmen nicht innerhalb von einem Monat Klage beim Verwaltungsgericht gegen sie erhebt. In dem Verfahren kann die Behörde ein Zwangsgeld von bis zu einer Million Euro verhängen, das allerdings in den USA eingetrieben werden müsste.

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