NSA-Zusammenarbeit

Justizministerium lässt HNA-Affäre prüfen

Es sei ein Berichtsauftrag an die Staatsanwaltschaft Wien erteilt worden, dass der Sachverhalt „auf strafrechtliche Relevanz geprüft werden" solle, sagte Ressortmediensprecherin Dagmar Albegger am Freitag auf Anfrage der APA.

Die Staatsanwaltschaft prüfe nun, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten sei. Der Berichtsauftrag sei in der vergangenen Woche erteilt worden, sagte Albegger.

Zusammenarbeit wäre strafbar
Die „Presse" schrieb, die Vereinbarung zur Zusammenarbeit des HNA mit den USA stamme aus der Zeit des Kalten Krieges und sei nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 erneuert worden. „Dabei wurde wohl übersehen: Die Zusammenarbeit mit der NSA dürfte strafbar sein. Wer nämlich in Österreich `für eine fremde Macht` einen militärischen Nachrichtendienst `wie immer unterstützt`, kann nach § 319 Strafgesetzbuch zu bis zu zwei Jahren Haft verurteilt werden", so „Die Presse".

Verteidigungsminister Gerald Klug (SPÖ) betonte zuletzt gegenüber dem „Kurier" (Freitag-Ausgabe), alles, was das Heeresnachrichtenamt mache, erfolge auf strenger rechtlicher Basis und werde durch einen weisungsfreien Rechtsschutzbeauftragten und das Parlament kontrolliert.

Ob das Verteidigungsministerium Verträge mit der NSA hat, wollte Klug nicht beantworten. „Die Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten kommentieren wir nicht", sagte der Minister.

"Kein Austausch personenbezogener Daten"
Der frühere Verteidigungsminister und heutige SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos hat am Freitag zudem festgehalten, dass es keinen Austausch personenbezogener Daten mit dem US-Geheimdienst gebe, er habe kein derartiges Dokument unterschrieben.

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