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STRAFVERFOLGUNG

Kinderpornos: Netzsperren torpedieren Ermittler

Sowohl bei der Vorratsdatenspeicherung als auch bei den Netzsperren wird ein Argument immer wieder ins Feld geführt: Die Kinderpornografie müsse stärker bekämpft werden. Hierbei muss zunächst einmal erwähnt werden, dass die EU durch die Ausweitung des Kinderpornographiebegriffes bereits die Strafverfolgung an ihre personellen Grenzen treiben wird, wenn diese sich mit allem, was nach EU-Definition nunmehr als „Kinderpornografie“ gilt, befassen muss.

Unabhängig davon ist aber die angedachte Lösung, die Netzsperren nur dann in Erwägung zu ziehen, wenn ein zeitnahes Löschen fehlschlägt, ein Ablenkungsmanöver par excellence. Die Kritiker sind insofern beruhigt und freuen sich über einen Etappensieg, während zeitgleich aber die von ihnen stets befürchtete Zensurinfrastruktur mit der Argumentation aufgebaut wird, es ginge ja nur darum zu sperren, wenn ein Löschen nicht möglich ist.

Um die Problematik zu verdeutlichen lohnt es sich, eine der Ermittlungen gegen Kinderpornografienutzer, die in den letzten Jahren stattfanden, genauer unter die Lupe zu nehmen, insbesondere ihren zeitlichen Ablauf.

Juli 2006 – Entdeckung

Im Juli 2006 wurden die amerikanischen Strafverfolger (namentlich das FBI) auf ein Messageboard aufmerksam, das auch dazu genutzt wurde, Kinderpornografie zu verbreiten. Hier handelte es sich nicht um Posingphotos oder Anscheinspornografie, sondern laut FBI um „Hardcore Kinderpornografie“, also um das, was als „Dokumentation sexueller Gewalt gegenüber Kindern“ bezeichnet wird - Sexuelle Handlungen von Erwachsenen mit zum Teil ca. 6 Monate alten Kindern (geschätzt). Um sich zu vergewissern, dass es sich hier nicht um eine einmalige Handlung handelte, wurde das Messageboard weiter beobachtet und die fraglichen Dateien wurden heruntergeladen und ausgewertet.

Oktober 2006 – der Köder wird ausgelegt

 

Im Oktober 2006 schließlich legte das FBI den Köder aus – ein sogenanntes „Bait File“. Ein verdeckter Ermittler stellte einen Link online, der vermeintliche Kinderpornografie enthielt. Wer den Link anklickte, landete auf einem vom FBI eigens aufgesetzten Server, der die IP-Adressen der Zugriffe speicherte.

November / Dezember 2006 – Europ. Strafverfolgung

 

Mit einem auf den 29.11.2006 datierten Schreiben wurde schließlich Europa miteingebunden, da auch IP-Adressen aus Europa involviert waren. In einem Schreiben, das vom "Office of Legal Attache" der amerikanischen Botschaft in Wien an die entsprechenden Behörden in Wien gesandt wurde (LG für Strafsachen Wien), heißt es:

Legat Wien wird später Kopien der restlichen Beweisstücke [...] vorlegen, die von San Francisco geschickt werden. Wir hoffen, dass diese Informationen und die Ergebnisse Ihrer Ermittlungen hinsichtlich der IP-Adressen in Österreich es dem Bundeskriminalamt ermöglichen werden, Durchsuchungsbefehle für Hausdurchsuchungen bei den identifizierten ausländischen Personen für den 28.02.2007 (geplantes Datum für die Aushebung der Gruppe der Verdächtigen) zu erhalten.

Januar 2007 – erneute Abstimmung

 

In einem erneuten Schreiben zur Abstimmung der für den 28.02.2007 geplanten Hausdurchsuchungen wurde darauf hingewiesen, dass bis zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchungen die Strafverfolger in keiner Weise Informationen verbreiten oder gar Maßnahmen vornehmen sollten, welche die Ermittlungen gefährden könnten.

„Es darf absolut keine Polizeiaktion, d.h. keine Hausdurchsuchungen, Nachschauen, Gespräche oder Einvernahmen anderer Verdächtiger vor dem 28.02.2007 stattfinden, da dies andere Verdächtige warnen könnte.“

Februar 2007 – Hausdurchsuchungen

 

Am 28.02.2007 wurden letztendlich die Hausdurchsuchungen sowie die Beschlagnahmungen der entsprechenden PCs samt Software durchgeführt.

Acht Monate lagen somit zwischen der Entdeckung der Kinderpornografie und den Hausdurchsuchungen, eine Frist, welche von etlichen Politikern sicherlich als „zu lang“ bezeichnet worden wäre. Das FBI nimmt sich für solcherlei Ermittlungen Zeit und folgt der Logik, lieber ein paar kleine Fische laufen zu lassen als diese sofort abzufischen und damit den Hai in die Flucht zu schlagen.

Das Verhalten des FBI ist aber nicht nur hinsichtlich der Länge der Ermittlungen interessant, sondern gerade auch in Bezug auf die Zurverfügungstellung von Kinderpornografie. Denn unabhängig davon, ob sich hinter dem Link nun tatsächlich kinderpornografisches Material befand oder nicht, würde ein solcher Link von nicht involvierten Strafverfolgern sowie auch von anderen, z.B. Kinderschutzverbänden, Meldestellen usw. einen weiteren Strich in der Statistik der „von ausländischen Servern aus verbreiteten Kinderpornografie“ darstellen.

Geht man jetzt davon aus, dass das FBI wie z.B. im vorliegenden Fall erst nach sechs Monaten die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden im Ausland informiert und sich mit ihnen abstimmt, haben wir somit zwei Striche in der Statistik: zum einen die ursprünglich online gestellten Dateien auf dem Messageboard (die online gelassen wurden um die Ermittlungen nicht zu gefährden), zum anderen auch den Link, der seit Oktober 2006 durch das FBI selbst zur Verfügung gestellt wurde. Da beides bis zum 28.02.2007 online blieb, wären somit die Dateien acht (seit Juli 2006) bzw. vier (seit Oktober 2006) online gewesen.

Netzsperre oder: ein alternativer Ablauf

 

Einmal angenommen, die Netzsperren wären zu jener Zeit bereits etabliert gewesen, wäre ein möglicher Ablauf der folgende:

Juli 2006 – Entdeckung

Zeitgleich mit dem FBI entdecken europäische Strafverfolgungsbehörden die Dateien auf dem Messageboard und informieren das FBI. Das FBI jedoch befindet sich bereits in den Ermittlungen und schweigt zunächst, belässt die Dateien jedoch online und legt seinen Köder aus.

Oktober 2006 – Netzsperre

Im Oktober schließlich, da das Löschen fehlschlägt und die amerikanische Strafverfolgung nach Meinung der Strafverfolgung in Europa untätig bleibt (obgleich das Gegenteil der Fall ist), entscheidet man sich dafür, dass das entsprechende Messageboard für Nutzer mit einer europäischen IP-Adresse gesperrt wird, eine STOP-Seite wird ggf. dazwischengeschaltet. Dies wird insbesondere damit begründet, dass sich das Angebot erweitert hat (z.B. der vom FBI eingestellte Link).

Europäische Internetnutzer, die auf das Messageboard zugreifen möchten, um kinderpornographische Inhalte abzurufen, erhalten nun also ein STOP-Schild statt des Messageboards. Eine Anfrage bei einem amerikanischen Bekannten zeigt, dass dieser das Messageboard wie stets abrufen kann.

Der europäische Nutzer informiert über die offensichtliche Netzsperre in Europa, woraufhin der amerikanische Nutzer zu Recht vermutet, dass die Strafverfolgungsbehörden das Messageboard beobachten bzw. hier bereits aktiv geworden sind. Ein Nutzer postet im offenen Messageboard, dass das Messageboard von Europa aus mit einer Warnung vor Kinderpornografie versehen wurde und nicht mehr aufrufbar ist. Diejenigen, die die kinderpornografischen Inhalte abgerufen haben bzw. auf den Link des FBIs geklickt haben, beginnen nun, systematisch ihre Festplatten zu säubern bzw. zu vernichten. Software wird entsorgt oder an einem sicheren Ort, den die Hausdurchsuchung nicht einschließt, aufbewahrt.

Das FBI muss nun, nachdem eine offizielle Warnung, die erst durch die Netzsperren möglich war, auf dem Messageboard erschien (alternative Warnungsmöglichkeiten gibt es natürlich), schnell aktiv werden, Hausdurchsuchungen werden hastig anberaumt, doch bei etlichen Nutzern gibt es außer der Tatsache, dass ihre IP-Adresse gespeichert wurde, nichts, was auf den Konsum oder Besitz oder gar Herstellung von Kinderpornografie hinweist. Die Ermittlungen werden deshalb wegen Mangels an Beweisen eingestellt.

Fazit

Dem Prinzip „Löschen vor Sperren“ wurde hier Genüge getan, insofern wären Netzsperren, wie sie derzeit verhandelt werden, legitim. Die Folgen sind angesichts der Tatsache, dass das FBI auch „Honeypots“ aufstellen kann, wie oben beschrieben: Die Netzsperren sind somit Täterwarnung und Ermittlungshindernis bzw. Ermittlungstorpedierung zugleich. Dazu kommt, dass die Strafverfolger auf der amerikanischen Seite somit erneut anfangen müssen, eine solche Aktion zustande zu bekommen, was dazu führt, dass sich das „mehr Seiten, mehr Sperren, weniger Beweise“-Karussel erneut zu drehen beginnt. Die Strafverfolger behindern sich somit selbst.

Selbst wenn die Abstimmung mit den Strafverfolgern auf beiden Seiten gut funktionieren und man daher die kinderpornographischen Inhalte online lassen würde, so hätte die Strafverfolgung bzw. die Politik, die von „Sperren, wenn löschen nicht zeitnah erfolgt“ spricht, hier ein Problem.

Sperrt sie, so behindert oder torpediert sie Ermittlungen, sperrt sie nicht, steht sie in der Öffentlichkeit als jemand da, der seine hehren Ziele nicht erreichen will bzw., da ja offensichtlich die Sperrung nicht immer durchgeführt wird, als jemand, der ggf. genau das im Sinn hat, was die Kritiker ihm vorwerfen: den Aufbau einer Zensurinfrastruktur für ganz andere Ziele.

In diese Zwickmühle haben sich die Verfechter der Netzsperren selbst manövriert, indem sie die Argumentation, dass Netzsperren auch Täterwarnung bedeuten, ignoriert haben. Doch auch die Kritiker der Netzsperren, die meinen, dass Inhalte dann gesperrt werden sollten, wenn Löschen nicht möglich ist (was in den meisten Fällen schlichtweg kein zeitnahes Löschen bedeutet), können sich hier, sollte es zu den „freiwilligen Netzsperren“ kommen wie sie der Innenausschuss nun vorschlägt, der Verantwortung nicht entziehen, wenn durch die Netzsperren Täter vorgewarnt werden.

Mehr zum Thema:

EU-Parlamentarier gegen Netzsperren

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