Urteil

Klarnamenzwang in Südkorea ist verfassungwidrig

Der Klarnamenzwang für Websites in Südkorea ist verfassungswidrig. Das entschied das Verfassungsgericht des Landes am Donnerstag. Die gesetzliche Regelung, nach der nur echte Namen für Beiträge von Internetportalen benutzt werden können, schränke die Meinungsfreiheit ein, urteilte das Gericht. Auch wurde die Wirkung des Klarnamenzwangs seit dem Inkrafttreten vor fünf Jahren in Frage gestellt. Die Entscheidung der Verfassunghüter fiel einstimmig aus.

Name und Meldenummer Pflicht für Registrierung
Nach dem sogenannten Internet-Realnamen-System von 2007 können sich die Nutzer auf einheimischen Webportalen mit mehr als 100 000 Aufrufen pro Tag nur dann einloggen und Beiträge abliefern, wenn sie ihren richtigen Namen verwenden und ihre Einwohnermeldenummer angeben. Die Regierung hatte die Umsetzung des Gesetzes unter anderem mit zunehmendem Cyber-Mobbing begründet, bei dem Menschen verschiedenen Formen der Nötigung, Belästigung oder Verleumdung über das Internet ausgesetzt sind.

Datenpannen als Auslöse
Nach Kritik an dem Gesetz und einer Reihe von Datenpannen im Internet hatte die Regierung in Seoul bereits im vergangenen Jahr angekündigt, von dem Gesetz stufenweise abzurücken. So hatten Hacker die persönlichen Informationen von 35 Millionen Nutzern des südkoreanischen Internetportals Nate kopiert.
Das Realnamen-Sytem erhöhe die Chance, „dass persönliche und andere sensible Informationen gestohlen werden", urteilten die Verfassungsrichter. Es könne nicht gesagt werden, dass die Nachteile durch das System kleiner seien als die Vorteile, die es bringe. Gegen das Gesetz hatte eine Gruppe von Südkoreanern und ein Medienunternehmen eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil sie ihre Grundrechte verletzt sahen.

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