EuGH

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© Martin Gnedt

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Lesen von Online-Artikeln verstößt nicht gegen Urheberrecht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahren entschieden, dass das Betrachten von urheberrechtlich geschützten Artikeln im Internet nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Dass die entsprechenden Daten dabei auch im Cache-Speicher des jeweiligen Computers abgelegt werden, ändere laut den Richtern nichts an dieser Tatsache. Grund dafür seien gewisse Ausnahmebedingungen der entsprechenden Gesetze. „Da die Erstellung der betreffenden Kopien einen Bestandteil der Betrachtung bildet, kann sie eine solche Verwertung der Werke nicht beeinträchtigen“, so der EuGH in dem Urteil.

Das Urteil ist der vorläufige Schlusspunkt eines fünf Jahre andauernden Rechtsstreit zwischen britischen Verlegerverband Newspaper Licensing Agency (NLA) und der Public Relations Consultants Association (PRCA). Ausgangspunkt waren Medienbeobachtungsdienste, die Zeitungsartikel sammeln und weiter verteilen. Es war laut einem NLA-Sprecher nie Ziel des Verfahrens, Internetnutzer für das Lesen von Artikeln zu bestrafen. Die entsprechenden Formulierungen hätten jedoch unter Umständen zu derartigen Konsequenzen führen können.

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