Data Retention

Liste: Wer Vorratsdaten speichern muss

Seit ersten April gilt auch in Österreich die Vorratsdatenspeicherung. Telekommunikationsanbieter sind verpflichtet, sämtliche Verbindungsdaten von Telefon, Handy, Internet und E-Mail sechs Monate lang zu speichern. Allerdings gibt es Ausnahmen. Anbieter, für die keine Beitragspflicht an die Rundfunk- und Telekommunikationsbehörde (RTR) besteht, müssen die Daten nicht auf Vorrat speichern. Für 2012 gilt für die Beitragspflicht ein Planumsatz von 277.000 Euro.

Eine Liste der speicherpflichtigen Unternehmen wurde bislang nicht veröffentlicht. Am Montag gab das Verkehrsministerium nach Ansprache mit den anderen mit der Vorratsdatenspeicherung befassten Stellen (Justizministerium, Innenministerium, Bundeskanzleramt und RTR) schließlich eine solche Liste (PDF) frei. Sie umfasst rund 140 Unternehmen und dient laut dem Ministerium auch als Basis für die Anbindung an die Durchlaufstelle (DLS), über die die Speicheranfragen der Behörden an die Provider protokolliert und weitergeleitet werden, sowie für den Kostenersatz für die Datenspeicherung.

"Momentaufnahme"
Die Speicherpflicht sei von den jeweils aktuellen Geschäftstätigkeiten der Betreiber und deren Umsätzen abhängig, und könne daher ständigen Veränderungen unterworfen sein, heißt es seitens des Verkehrsministeriums: Die Liste stelle nur eine Momentaufnahme dar und soll jährlich angepasst werden.

Datenschützer hatten beim Inkrattreten der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung kritisiert, dass eine Liste mit den speicherpflichtigen Unternehmen nicht veröffentlicht wurde. Die ARGE Daten verwies etwa darauf, dass es bei vielen kleineren Anbietern Unklarheiten über ihre Speicherpflicht gäbe. Auch Bürger hätten ein Recht zu erfahren, wer darunter fällt, so Hans Zeger von der österreichischen Gesellschaft für Datenschutz. Die Speicherpflicht könne ein wesentliches Kriterium für die Auswahl des Anbieters sein.

"Initiative Datenauskunft"
Die ARGE Daten hatte deshalb Mitte April selbst eine inoffizielle Liste speicherpflichtiger Provider veröffentlicht und auch die "Initiative Datenauskunft"

. Im Zuge der Initiative wurden auch Musterbriefe vorbereitet, mit deren Hilfe Bürger direkt bei den Providern anfragen können, was über sie gespeichert wird. Auch ein Musterbrief, mit dem die Löschung der Daten beantragt werden kann, wurden von den Datenschützern bereitgestellt.

Bürgerinitiative und Verfassungsbeschwerden
Gegen die Vorratsdatenspeicherung ist bereits eine Verfassungsbeschwerde des Landes Kärnten beim Verfassungsgerichtshof (VfGH)

. Eine weitere
des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Grünen, die bislang von rund 7000 Leuten unterstützt wird, soll Mitte Mai eingebracht werden. Die Bürgerinitiative"Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" wurde bisher von rund 105.000 Personen unterzeichnet.

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