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Gericht

Microsoft muss irische E-Mails nicht an US-Behörden geben

Ein Urteil aus dem Jahr 2014 legte fest, dass Microsoft die E-Mails eines Kunden, die auf einem irischen Server lagen, an US-Behörden mit Durchsuchungsbefehl weitergeben muss. Der Konzern hat Einspruch erhoben und die Berufung jetzt gewonnen, wie Reuters berichtet. Das New Yorker Berufungsgericht stellt fest, dass die Mails nicht herausgegeben werden müssen. Auch die Missachtung eines Durchsuchungsbefehls, die in erster Instanz verurteilt wurde, bleibt nicht aufrecht. Privatsphären-Aktivisten werten das Urteil als Etappensieg.

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