Justizminister Wolfgang Brandstetter: "Müssen stärker auf Prävention setzen."
Justizminister Wolfgang Brandstetter: "Müssen stärker auf Prävention setzen."
© /Juerg Christandl

Justiz

Minister Brandstetter beantwortet Festplattenabgabe-Fragen

Die Einführung einer Festplattenabgabe in Österreich wird zunehmend wahrscheinlicher, nicht zuletzt, weil dieses Modell von den Rechteinhabern favorisiert wird. Erste Entwürfe für ein entsprechendes Gesetz sind bereits an die Öffentlichkeit gelangt. Die mögliche Ausweitung der Leerkassettenvergütung auf Festplatten ist vom Obersten Gerichtshof Ende vergangenen Jahres für rechtens erklärt worden. Als Rechtfertigung diente eine Studie der Verwertungsgesellschaften, nach der auf 5,3 von 11 Millionen Festplatten in österreichischen Haushalten urheberrechtlich geschütztes Material gespeichert ist. 1.677 urheberrechtlich geschützte Songs und 183 ebensolche Videos liegen demnach auf einem durchschnittlichen Desktop-Computer im Land. Diese Argumentation findet Brandstetter prinzipiell richtig, er hält aber fest, dass die Verwerter diese Zahlen im weiteren Verfahrensverlauf zu beweisen haben werden und dass dazu auch Sachverständige vom Gericht eingesetzt werden könnten.

Die Abgeltung der rechtlichen Ausnahme für Privatkopien - wie etwa durch eine Festplattenabgabe - sieht Brandstetter auch auf europäischer Ebene gerechtfertigt. Allerdings schreibt er auch, dass die entsprechenden Tarife nur legale Quellen berücksichtigen dürfen, wie das auch der Europäische Gerichtshof festgehalten hat. Andere Vergütungsmodelle als die Festplattenabgabe hält der Minister für "wert, geprüft zu werden", zu hundert Prozent festlegen will er sich also noch nicht.

Kopierschutz irrelevant

Das Argument, dass Privatkopien durch Kopierschutzmaßnahmen ohnehin kaum mehr angefertigt werden können, lässt Brandstetter nicht gelten. Die gängigen technischen Maßnahmen seien weit davon entfernt, Privatkopien flächendeckend zu verunmöglichen.

Die Festplattenabgabe sei durch eine Steigerung der Einnahmen der Verwertungsgesellschaften geeignet, die ökonomische Situation von Künstlern zu verbessern, heißt es in dem Antwortschreiben weiter. Eine Verpflichtung, die Speichermedienabgabe auf Rechnungen auszuweisen, wie es in Deutschland beim Verkauf von Datenträgern an umsatzsteuerpflichtige Entitäten der Fall ist, könnte auch in Österreich Sinn machen, so Brandstetter. Das würde "Rückersatzansprüche erleichtern".

Rechteinhaber wollen Providerdaten

Bei der Frage der Kontrolle der Verwertungsgesellschaften sieht Brandstetter keinen Handlungsbedarf. Die Situation in Österreich sei hier vorbildlich, die Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde ausreichend. In Streitfällen würden sich ohnehin die ordentlichen Gerichte einschalten.

Laut Brandstetter verlangen die Rechteinhaber dringend eine rechtliche Handhabe gegenüber den Providern, um diese im Falle von Rechteverletzungen zur Herausgabe von Nutzerdaten bewegen zu können. Eine entsprechende Neuregelung aus dem Jahr 2003 ist vom Obersten Gerichtshof 2009 aus Datenschutzgründen verworfen worden. Der Minister sieht in einer bestehenden Richtlinie, die Personen, „die nachweislich für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen in gewerblichem Ausmaß erbrachten“, betrifft, aber durchaus bereits ein Rechtsmittel gegeben.

Die Einhaltung der Grundrechte müsse stets gegeben sein, wie es auch der Europäische Gerichtshof gefordert habe, so Brandstetter. Die Abwägung obliege hier in den jeweiligen Einzelfällen den Gerichten. Überzogene zivilrechtliche Forderungen der Rechteinhaber und eine Kriminalisierung von privaten Nutzern lehnt der Minister ab. Zu guter letzt schreibt Brandstetter, dass er sich dafür einsetzen werden, dass "der Vertrag von Marrakesch zur Erleichterung Zugangs zu veröffentlichten Werken für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Personen in der Informations-Richtlinie umgesetzt wird."

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare