In Deutschland rechnet man nicht mit einer raschen Neuregelung in punkto Vorratsdatenspeicherung
In Deutschland rechnet man nicht mit einer raschen Neuregelung in punkto Vorratsdatenspeicherung
© APA/Techt

Kontrolle

Ministerrat beschließt Sicherheitspolizeigesetz

Mit den Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) ist das Anti-Terror-Paket der Regierung nun komplett. Dieses sieht neben den erweiterten Ermittlungsbefugnissen auch neue Tatbestände im Strafgesetzbuch (StGB), wie etwa die „Gutheißung einer terroristischen Straftat“ vor. Mit dem Anti-Terror-Paket hat die Koalition auf die Terroranschläge im vergangenen Juli in Norwegen reagiert. Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen im kommenden Jahr.

Laut Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ)  wird es allerdings noch ein Hearing des Innenausschusses geben, um die in der Begutachtung geäußerten Datenschutzbedenken zu klären. Den Abgeordneten sei es natürlich „unbenommen“, auch nach dem Regierungsbeschluss noch Bedenken zu formulieren, so der Bundeskanzler.

Erweiterte Gefahrenforschung
Die Novelle zum SPG sieht unter anderem vor, dass Behörden künftig auch bei einzelnen Verdächtigen sogenannte Erweiterte Gefahrenerforschung vornehmen können. Bisher war dies nur bei Tätergruppen der Fall. Konkret geht es um die Überwachung von Personen, die sich öffentlich für Gewalt aussprechen beziehungsweise sich Kenntnisse verschaffen, mit denen Terroranschläge verübt werden können.

Standortdaten ohne richterliche Genehmigung
Neue Ermittlungsmethoden bekommt die Polizei durch die Anwendung von „technischen Mitteln mit Übertragung von Signalen“. Dabei handelt es sich konkret um Peilsender, die an einem Fahrzeug angebracht werden können, anstatt die Person direkt zu verfolgen. Und auch Standortdaten von Begleitpersonen sollen künftig erhoben werden dürfen. Dies könnte laut Innenministerium etwa bei einer Entführung aber auch bei einem angedrohten Selbstmord von Nutzen sein.

Die erweiterten Überwachungsmöglichkeiten sollen nicht durch den Richter genehmigt werden, jedoch soll der Rechtsschutzbeauftragte informiert werden. Bei befürchteten Verstößen gegen den Datenschutz kann dieser Beschwerde bei der Datenschutzkommission einlegen. Auch die Löschungsverpflichtung von Daten ist künftig klar definiert: Einmal erhobene Daten dürfen nur dann länger gespeichert bleiben, wenn es noch Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung gibt. Sonst müssen sie nach spätestens einem Jahr gelöscht werden.

Der erste Teil des Anti-Terror-Pakets, die Änderungen im StGB, wurden bereits Mitte Oktober vom Nationalrat beschlossen. Sie sehen vor, dass die Aufforderung zu bzw. die Gutheißung von terroristischen Straftaten - zum Beispiel Hasspredigten - künftig strafrechtlich relevant sind, wenn dies vor mindestens 30 Personen passiert. Bisher war dies ab 150 Personen der Fall. Weiters wird auch die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat künftig strafbar sein. Der Strafrahmen beträgt bis zu zwei Jahre.

"Lizenz zum Bespitzeln"
„Die Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz zeigt, dass die Gier nach Verschärfungen in grundrechtssensiblen Bereichen grenzenlos ist. Die Bedrohungslage hat sich in den letzten drei Jahren nicht wesentlich verändert. Die Sicherheitsbehörden erhalten damit die Lizenz zum Bespitzeln der BürgerInnen“, kritisierte der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser. Er sieht die SPÖ in der Verantwortung. „Ob es der SPÖ wirklich ein Anliegen ist, im Rahmen eines Hearings im Innenausschuss das Gesetz deutlich zu entschärfen, werden wir uns noch anschauen“, so der grüne Justizsprecher

Angriff auf Bürgerrechte
Die Plattform gegen den Überwachungsstaat warnte vor der Kriminalisierung von politischem Engagement."Bereits in der Vergangenheit haben wir erlebt, dass die Behörden, insbesondere der Bundesverfassungsschutz, nicht gerade zimperlich im Umgang mit Daten sind“, sagte Sigrid Maurer, Sprecherin der Plattform. „Die Einhaltung der Grundrechte muss oberste Priorität haben - die SPÖ darf sich nicht mit ein paar kosmetischen Änderungen, die nur einen Placebo-Effekt haben, zufrieden geben und muss in der parlamentarischen Debatte für die Rücknahme der gefährlichsten Verschärfungen sorgen und sich für eine effektive Kontrolle der Polizei einsetzen“, so Maurer.

„Wir haben es hier nicht mit einem Anti-Terror-Paket, sondern mit einem `Anti-Grundrechts-Paket` zu tun“, sagte Niklas Schinerl von Greenpeace. „Mit diesem Gesetz erhält die Polizei noch mehr Befugnisse bei noch geringerer Kontrolle und kann ohne konkreten Verdacht bereits mit Ermittlungen beginnen - damit vollzieht Österreich einen weiteren Schritt in Richtung Überwachungs- und Spitzelstaat“, so Schinerl.

Mehr zum Thema

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare