Kino.to: Hohe Haftstrafe für Serverbeschaffer
Kino.to: Hohe Haftstrafe für Serverbeschaffer
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Urheberrechte

„Nach kino.to ist vor kino.to“

Ein logistisch aufwendiges Portal wie kino.to werde schließlich nicht als Hobby betrieben, sagte Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) am Dienstag in Berlin. „Webseiten wie kino.to sind eine Vermarktungsplattform für Online-Werbung.“ Hier will die GVU und der österreichische Verein für Anti-Piraterie (VAP) ansetzen. Zum einen spreche man mit der Werbewirtschaft schon länger über eine Selbstverpflichtung, Anzeigen nur auf autorisierten Plattformen zu schalten. Bleibe dies ergebnislos, müsse eventuell „irgendwann die Frage nach der rechtlichen Verantwortung gestellt werden“, sagte Leonardy.

Die GVU und der VAP machen sich auch für die Sperrung des Zugangs zu nicht autorisierten Film- und Software-Angeboten stark - oder zumindest einen ausdrücklichen Warnhinweis beim Aufrufen der Seiten.

Lücke schnell geschlossen

Die von der Film- und Unterhaltungssoftware-Industrie getragene Organisation räumt ein, dass die Lücke durch die Abschaltung von kino.to schnell durch andere Angebote gefüllt wurde. Die Nutzerzahlen lägen nach einem kurzfristigen Knick Schätzungen zufolge wieder auf gleicher Höhe, sagte Leonardy. Es sei ein ständiger Kampf: „Nach kino.to ist vor kino.to.“

Die Behörden hatten kino.to im Sommer gestoppt. Auf der Plattform fanden sich nach früheren Angaben mehr als eine Million Links zu geschützten Werken aus Film und Fernsehen. Im Juni waren bei einer europaweiten Razzia zwölf Beschuldigte festgenommen worden, die als Betreiber der illegalen Plattform gelten. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Die Drahtzieher saßen nach Erkenntnissen der Ermittler in Leipzig.

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