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Österreich

Nationalrat: Buchpreisbindung auf E-Books ausgedehnt

Kulturminister Josef Ostermayer begrüßte die Zustimmung zu dem Gesetz. „Autor sein darf nicht zum Hobby werden. Es ist in unserem Interesse, dass möglichst viele gute Bücher erscheinen, gelesen werden und alle Beteiligten der so genannten 'Verwertungskette', von den Autorinnen und Autoren über die Verlage bis zum Handel, davon leben können", so Ostermayer in einer Aussendung.

Laut Elisabeth Hakel (SPÖ) hat sich am Gesetzestext nach Einbringung des Initiativantrags nichts mehr geändert. Damit riskiert Österreich Klagen. E-Books werden wie berichtet nämlich demnach als „digital abrufbarer und speicherbarer Buchinhalt, der über geeignete Endgeräte, wie insbesondere E-Reader, Tablets und Smartphones lesbar gemacht wird“ definiert. Laut dem Urheberrechtsexperten Lukas Feiler von der Kanzlei Baker & McKenzie ist diese Definition aber heikel. „Diese Definition ist kaum ausreichend bestimmt, um vor Gericht zu halten“, sagt Feiler der futurezone. Ein PDF größeren Umfangs wie ein digitales Comic könnte auch darunter fallen, so der Rechtsanwalt. Sogar bei einer längeren technischen Gebrauchsanweisung wäre das zumindest denkbar.

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