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Gesundheitsakte

Nationalratsbeschluss: ELGA kommt Ende 2013

Der Nationalrat hat ELGA am Dienstag mit 102 zu 69 Stimmen durchgewunken - im wesentlichen von der SPÖ und der ÖVP. Zwei Abweichler stimmten wie schon im Ausschuss nun auch im Plenum anders als die Parteikollegen: ÖVP-Abgeordnete Karin Hakl dagegen, der Grüne Gesundheitssprecher Kurt Grünewald dafür. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) pries ELGA als „großen Meilenstein“. Die ÖVP sieht „Chancen und Risken“, die Oppositionsparteien insgesamt mehr Risken.

Ab 2015 alle Krankenhäuser dabei
Spätestens Ende 2013, Anfang 2014 sollen alle Patienten Zugang zu ELGA (und zur Widerspruchsstelle) haben, ab 2015 müssen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen teilnehmen, ab 2016 alle Vertragsärzte und Apotheken (im Rahmen der E-Medikation) und ab 2017 die Privatkrankenanstalten. 2022 folgen die mit Respektabstand die Zahnärzte. Die Daten bleiben dezentral gespeichert und werden über ELGA zusammengeführt.

Ärzte müssen zwar Labor- und Radiologiebefunde sowie verschriebene Medikamente eingeben, ELGA aber nicht verpflichtend anwenden. Allerdings können sie haftbar gemacht werden, wenn sie aufgrund einer Nicht-Verwendung einen Fehler machen.

Wer auf die Daten zugreifen darf
Auf die Daten zugreifen darf neben den Patienten nur, wer einen Behandlungskontext nachweisen kann - und zwar für 28 Tage. Damit soll etwa das Schnüffeln in Promi-Akten unterbunden werden. Zugriffe werden protokolliert, der Datenverkehr soll über gesicherte Netze laufen. Patienten können (via Bürgerkarte eingeloggt) sehen, wer auf ihre Daten zugegriffen hat. Bei Missbrauch drohen Strafen.

Für Arbeitgeber, Betriebsärzte, Behörden, Versicherungen und Kassen-Chefärzte sind die Daten tabu, der Zugriff soll auch technisch nicht möglich sein. Patienten können einzelne Befunde, Behandlungsfälle oder Medikamente ausblenden lassen.

Doppelbefunde sollen zurückgedrängt werden
Das Gesundheitsministerium verspricht den Patienten einen unkomplizierten und sicheren Zugriff auf ihre Befunde, mehr Sicherheit bei Medikamentenverschreibungen und eine höhere Behandlungsqualität durch die besser verfügbaren Daten. Den Ärzten - die bis zuletzt gegen ELGA Sturm gelaufen sind - wird die Versorgung mit standardisierten Daten und damit Hilfe bei der Fehlervermeidung versprochen. Auch Doppelbefunde und Doppelmedikationen sollen zurückgedrängt werden.

Die Patienten müssen für die Teilnahme nicht zusätzlich zahlen. In einer volkswirtschaftlichen Betrachtung listet das Gesundheitsministerium ab 2018 laufende Kosten von 18 Millionen Euro jährlich auf, dem stehen Kostendämpfungseffekte von rund 129,8 Mio. Euro, davon 95,8 Mio. Euro für das Gesundheitssystem, gegenüber. Bis 2017 müssen aber erst einmal rund 130 Mio. Euro investiert werden. Für Ärzte, Apotheken und Privatkrankenanstalten ist eine Anschubfinanzierung (insgesamt 15 Mio. Euro) vorgesehen.

Negativ-Auszeichnung und Kritik
ELGA gewann erst vor wenigen Wochen mit dem "Big Brother Award" eine Datenschutz-Negativauszeichnung. Der Obmann der ARGE Daten, Hans Zeger, verlas

die Laudatio. Vor allem die Ärztekammer kritisierte ELGA in der Vergangenheit mehrfach scharf. Die Elektronische Gesundheitsakte sei ein „noch nie dagewesener staatlicher Eingriff in das Grundrecht auf ärztliche Verschwiegenheit und Datenschutz“, warnte der Ärzekammer-Präsident Walter Dorner

Der Vorsitzende des Datenschutzrates und SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier (SPÖ) wies im Vorfeld der Abstimmung die Kritik der Ärztekammer zurück. In Österreich speicherten und verarbeiteten Krankenhäuser aufgrund von landesgesetzlichen Bestimmungen schon bisher Stamm- und Gesundheitsdaten von Patienten, sagte Maier. Auf Landesebene gebe es aber keine Kontrollrechte, daher sei ELGA eine Verbesserung der bisherigen Situation, so Maier.

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