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Nach Ablauf der Frist

Netzsperren: Erste Klagen werden verschickt

Der Verein für Antipiraterie (VAP) und die großen österreichischen Internetprovider - UPC, Drei, Tele2 und A1 - hatten sich Ende Juli auf eine Frist für die Umsetzung der Netzsperren geeinigt. Mit 14. August ist dieser Aufschub abgelaufen, ohne dass die Provider den Zugang zu den betroffenen Webseiten blockierten.

Nun werden noch diese Woche - wie bereits angekündigt - die ersten Klagen zugestellt werden, wie vom VAP und dem IFPI, dem Verband der österreichischen Musikwirtschaft in Erfahrung zu bringen war.

"Klagen sind vorbereitet"

"Es wird demnächst eine Klage betreffend einer Sperre gegen zwei Webseiten - kinox.to und movie4k.to - gegen vier große heimische Internetprovider geben", heißt es von Werner Müller, Geschäftsführer des VAP auf futurezone-Anfrage. "Die Klagen sind vorbereitet und warten quasi nur mehr auf ihre Zustellung."

Müller geht davon aus, dass aufgrund der nun anstehenden Klagen relativ schnell eine einstweilige Verfügung verhängt werden wird. "Ob dieser niederschwellige Rechtstitel den Providern ausreicht, oder ob sie das Verfahren weiterführen wollen, wird sich dann zeigen", sagt Müller zur futurezone.

Rechtliche Schritte sind demnächst auch von der IFPI zu erwarten. "Die Grundlagen für Website-Blocking sind in Österreich rechtskräftig geklärt und wir haben darauf aufbauend die Sperrung von vier illegalen Websites gefordert. Von den Providern gibt es dazu bis heute keine Reaktion und so mussten wir unseren Anwalt mit der Vorbereitung rechtlicher Schritte beauftragen", erklärt Franz Medwenitsch, Geschäftsführer des IFPI in einer Aussendung.

Der IFPI hatte die Internetprovider angeschrieben und aufgefordert, den Zugang zu den Bittorrent-Portalen thepiratebay.se, isohunt.to, 1337x.to und h33t.to zu unterbinden.

Viele offene Fragen

Bei den Providern hatte man sich zuletzt bedeckt gegeben und auf laufende Gespräche verwiesen, da es noch eine Reihe von offenen Fragen gibt. So ist davon auszugehen, dass die Provider eine gerichtliche Aufforderung zu Sperrung der betroffenen Webseiten wollen.

Auch der Verband der Internet Service Provider (ISPA) fordert, dass ein Gericht über die Rechtmäßigkeit von Sperren entscheiden muss. Außerdem verweist der ISPA auf die Urheberrechtsgesetz-Novelle, die im Herbst ansteht.

Rechtlich nicht eindeutig

Die von VAP und IFPI geforderten Netzsperren basieren auf einem Urteil des OGH, wonach die Internetprovider dazu aufgefordert werden können, den Zugang zu strukturell urheberrechtsverletzenden Webseiten zu blockieren. Dieser Urteilsspruch basierte auf einer Unterlassungsklage das Portal kino.to betreffend.

Da allerdings kino.to nicht mehr besteht, bewegen sich die nun geforderten Netzsperren auf rechtlich nicht eindeutigem Terrain. Müller ist der Meinung, dass die Provider um eine Sperre von kinox.to und movie4k.to nicht herumkommen werden, da diese Webseiten eins zu eins in das Raster von kino.to passen würden.

Bei den Torrent-Suchmaschinen thepiratebay.se, isohunt.to, 1337x.to sowie h33t.to, die ebenfalls gesperrt werden sollen, ist die rechtliche Lage weitaus komplizierter, da über diese Portale auch legale Inhalte gefunden werden können. Würden also die Internetprovider den Aufforderung des VAP und des IFPI nachkommen und die Torrent-Suchmaschinen blockieren, könnten sie wiederum von Nutzern geklagt werden, da damit das Recht auf Informationszugang verletzt werden würde.

Umgehung der Sperren möglich

Um den Zugang zu den betroffenen Webseiten zu blockieren, schlägt der VAP eine Kombination aus DNS- und IP-Blocking vor. Wie die österreichischen Internetprovider die geforderten Netzsperren dann tatsächlich umsetzen werden, bleibt abzuwarten. Eine Umgehung der Sperre ist jedenfalls möglich.

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Florian Christof

FlorianChristof

Großteils bin ich mit Produkttests beschäftigt - Smartphones, Elektroautos, Kopfhörer und alles was mit Strom betrieben wird.

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