Lutz Bachmann, Pegida-Gründer, wurde von der Dresdner Staatsanwaltschaft angeklagt.
Lutz Bachmann, Pegida-Gründer, wurde von der Dresdner Staatsanwaltschaft angeklagt.
© APA/EPA/ARNO BURGI

Gerichtsverfahren

Pegida-Gründer wegen Facebook-Hetze angeklagt

Er nennt Asylbewerber „Invasoren“ und hetzt gegen Fremde und den Islam. Ausländerfeindliche Facebook-Posts von Lutz Bachmann führten im Januar zur Spaltung der Pegida-Spitze und haben nun auch strafrechtliche Konsequenzen. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat gegen den Pegida-Gründer nun in Deutschland Anklage wegen Volksverhetzung erhoben. Grundlage sind die im Januar aufgetauchten Facebook-Posts aus dem Herbst 2014, in denen Bachmann Ausländer als „Viehzeug“, „Gelumpe“ und „Dreckspack“ bezeichnet hatte.

Hass gegen Flüchtlinge

Damit habe er in Kauf genommen, den öffentlichen Frieden zu stören, erklärte die Anklagebehörde am Freitag. Die Staatsanwaltschaft legt Bachmann zur Last, er habe die Menschenwürde der Flüchtlinge angegriffen, sie beschimpft und böswillig verächtlich gemacht und dadurch zum Hass gegen sie aufstachelt. Die Anklagebehörde hatte seit Januar ermittelt. Die Klage wurde beim Amtsgericht Dresden erhoben. Dort muss nun ein Schöffengericht über die Zulassung und gegebenenfalls die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden. Erst dann wird vom Gericht ein Verhandlungstermin bestimmt.

Bachmann, der bereits wegen Drogen- und Eigentumsdelikten vorbestraft ist und mehrfach im Gefängnis gesessen hat, muss im Falle einer Verurteilung mit einer Geld- oder einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. Gegen den 42-Jährigen liegen noch weitere Anzeigen wegen Volksverhetzung vor. Nach der jüngsten Pegida-Kundgebung am vergangenen Montag hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine Privatperson Anzeige erstattet, weil Bachmann Asylbewerber pauschal als Verbrecher bezeichnet habe. Zudem gibt es eine Anzeige gegen Bachmann und Unbekannt. Auch dabei geht es um Facebook-Posts.

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