© dpa

Rechtsextremismus im Web

Radikale nutzen Facebook und soziale Netzwerke

Der Oslo-Attentäter schrieb drei Jahre lang an einem Rechtfertigungs- und Motivationsmachwerk mit dem Titel „2083“. Um es nach Fertigstellung effektiv verbreiten zu können, suchte er im Netz nach E-Mail-Adressen von Gleichgesinnten. Für seine monatelangen Recherchen verwendete er Facebook: Er erstellte zwei Profile und kämmte einschlägige Gruppen durch. Am Ende hatte er 5700 Facebook-Kontakte gewonnen – und 8.000 „qualifizierte“ E-Mail-Adressen extrahiert. Weitere rund 2000 Mailadressen kamen über allgemeine Recherchen aus dem Netz und alte Kontakte aus seiner Zeit bei der rechtspopulistischen Fortschrittspartei.

Rechtsextreme im Social Web
Rechtsextreme nutzen verstärkt das Social Web, nicht nur um sich untereinander stärker zu vernetzen, sondern auch für Propagandazwecke. Das zeigt der jetzt in Deutschland vorgestellte Bericht zu „Rechtsextremismus online“ von Jugendschutz.net, einer Zentralstelle, die sich im Auftrag der Bundesländer um den Jugendschutz im Internet kümmert. Dokumentiert wurden für den Report rund 6000 rechtsextreme Beiträge im Social Web, etwa dreimal so viele wie im Vorjahr. "Neonazis werben in sozialen Netzwerken, auf Videoportalen und Blogs um Jugendliche", fasst Stefan Glaser, Leiter des Bereichs Rechtsextremismus von Jugendschutz.net den Befund zusammen.

Aggressiv und emotional
Auffällig agieren vor allem die so genannten „Autonomen Nationalisten“ mit professionell gestalteten Videos für den „Kampf gegen das System“, die sie mit schneller, aggressiver Musik unterlegen. Angesprochen werden sollen damit vor allem Jugendliche, die - einmal angeködert - für die radikalen Botschaften gewonnen werden sollen. Einzelne Clips erreichen bis zu 170.000 Zugriffe.

Die Rechtsextremen setzen vor allem auf emotionale Inhalte, insbesondere Musik und Videos: Ein Videoclip etwa zeigt Fackelträger beim Marsch durch nächtliche Straßen, ihre Gesichter verhüllt mit weißen Masken. Sie fordern auf zum Kampf gegen den „drohenden Volkstod“. Begleitet von einer Kampagne auf Facebook und Twitter erreichte der Clip binnen weniger Wochen über 20.000 Abrufe. Das Symbol der weißen Maske ist inzwischen überall im Web 2.0 zu finden.

Antimuslimische Netzwerke
Typisch für die rechtsextreme Agitation im Web sind islamfeindliche Äußerungen. Kampagnen der rechtsextremen Partei NPD mit dem Motto „Wir oder Scharia“ hetzen gegen Muslime und stacheln zum Hass an. Gerade die neuen Rechtsextremen, die sich vom Nazismus abgrenzen, organisieren sich über ein internationales antimuslimisches Netzwerk. Diese Netzwerke spiegeln sich meist in Blogs wider, über die das Gedankengut gesammelt und ausgetauscht wird: von „Counterjihad“ über „Mission Europa Netzwerk Karl Martell“ bis „Gates of Vienna“ oder die deutsche Plattform „Politically Incorrect“. „Dort agieren sie meist unter dem Schutz der Anonymität“, weiß Heribert Schiedel vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW). Er ist Experte für Rechtsextremismus in Österreich.

Das Netz wird in Österreich vor allem von Experten des Innenministeriums und des Dokumentationsarchivs des Österreichischen Widerstands auf rechtsextreme Inhalte überwacht. „Rechte“ Seiten sind nicht grundsätzlich verboten, sagt Heribert Schiedel. „Es kommt drauf an, wie rechts sie sind.“ So gebe es in Österreich etwa mit dem Webauftritt von SOS-Österreich eine konspirativ gestaltete antiislamische Hetzseite, die sich im Umfeld der FPÖ befinde. Verboten sind in Österreich allerdings nur neonazistische Webseiten.

Hass-Inhalte auf US-Servern
Ein einfaches Verbot greift allerdings nicht immer, da sich die Server dieser Seiten oft im Ausland, und hier oft in den USA befinden. Für Deutschland ist bekannt, dass im vergangenen Jahr nur 59 Prozent der unzulässigen Inhalte aus dem Netz entfernt werden konnten. Dies liegt daran, dass ein Drittel der rechtsextremen Inhalte auf ausländischen Servern gespeichert wird. Vor allem Meinungsbeiträge können nur schwer gelöscht werden, wenn die Server in den USA stehen. Nicht von ungefähr nutzen die Radikalen zu 82 Prozent US-Angebote.

„Was die wenigsten aber wissen, ist, dass das Verbotsgesetz dennoch gilt“, sagt Rechtsextremismus-Experte Heribert Schiedel. Wenn sich ein Österreicher in einem Blog (namentlich) neonazistisch oder hetzerisch äußert, verstößt er gegen das Verbotsgesetz. „Es gilt nämlich nicht, wo der Server steht, sondern was der Bewohner des Landes, in dem das Verbotsgesetz gilt, sagt und schreibt.“

Wiederbetätigung ist in den USA Meinungsäußerung
Beispiel war etwa die Alpen-Donau.info, die zwar nicht legal war, auf deren Server man aber keinen Zugriff hatte, da die Site aus den USA betrieben wurde. Erst im März erwirkte die Republik einen Vergleich mit jenem US-Provider, auf dessen Server die Seite gehostet war, die Seite wurde vom Netz genommen. Allerdings kündigten die Betreiber an, sie wieder online zu stellen.

In den Vereinigten Staaten gilt nämlich nationalsozialistische Wiederbetätigung als freie Meinungsäußerung. Zwar ließe sich theoretisch verhindern, dass die Seiten einem in Österreich sitzenden Internet-User angezeigt werden, allerdings gibt es viele Tricks, wie man diese Hürde umgeht; und diese dürften der rechtsradikalen Szene bekannt sein.

Wirksame AGB
In Ländern mit einer stark geschützten Meinungsfreiheit wie den USA ist es dennoch möglich, die Inhalte aus dem Netz zu nehmen, berichtet das „International Network Against Cyber Hate“ in seinem Jahresbericht 2010. Eine Lösung besteht in der freiwilligen Kooperation von Plattform-Betreibern und Internet-Providern mit staatlichen Behörden.

Die deutsche Organisation Jugendschutz.net kontaktiert in solchen Fällen die Betreiber der Video-Plattformen, damit sie strafbare Inhalte aus dem Netz entfernen. Dazu gehören beispielsweise Bilder und Videos, die Hakenkreuze und andere nationalsozialistische Insignien zeigen. Eine gute Erfolgsvoraussetzung ist ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), in denen ein Provider seine Nutzungsbedingungen eindeutig festlegt. In den USA müssen sich Unternehmen nämlich an ihre AGB halten, da sie sonst verklagt werden können.

Radikalismus auf Facebook
Bei Facebook etwa heißt es in den Nutzungsbedingungen: "Du wirst keine Inhalte posten, die: verabscheuungswürdig, bedrohlich oder pornografisch sind, zu Gewalt auffordern oder Nacktheit oder Gewalt enthalten." Facebook-Sprecherin Tina Kulow sagt: „Volksverhetzende oder rassistische Inhalte werden daher auf Facebook nicht geduldet und gelöscht, sobald sie gefunden werden – von einem extra dafür abgestellten Team, von technischen Mitteln und über Nutzer, die die Inhalte melden.“ Insbesondere nach den Geschehnissen in Oslo richte „unser Team einen besonderen Fokus und Aufmerksamkeit darauf“. Die meisten sozialen Netzwerke haben inzwischen solche Teams eingerichtet, die für die Kontrolle der Seiten zuständig sind. Sie durchstöbern die Seiten nach einschlägigen Stichwörtern wie Bandnamen oder Modemarken.

Unternehmens-Policy ist ausschlaggebend
Der Verweis auf die AGB ist aber irrelevant, wenn die Provider selbst rechtsextrem sind und keinen Widerspruch zu ihren AGB erkennen können. So wird etwa der über US-Server betriebene rechtsextreme Blog-Hoster logr.org immer öfter genutzt. 157 Szeneblogs sind dort inzwischen untergebracht, 2009 waren es erst 103.

Die größte deutsche Videoplattform MyVideo hingegen entfernte Videos wegen Verstoß der AGB anstandslos. Sie untersagt in den AGB die Verbreitung von Inhalten, die "hasserregend" oder "rassistisch" sind. Die ausländischen Provider reagieren meist nur bei strafbaren Inhalten wie Volksverhetzung, selten jedoch bei jugendgefährdenden Inhalten oder Verlinkungen.

Google reagiert träge
Unzufrieden ist Jugendschutz.net mit der Reaktion von Plattformbetreibern wie Google. Der Konzern reagiere zwar schnell auf Lösch-Wünsche, hätte jedoch keine automatisierten Mechanismen, um das erneute Einstellen derselben oder ähnlicher Beiträge zu verhindern. Google gehe etwa bei seinem Blogging-Dienst blogspot.com „nur in Ausnahmefällen“ gegen Hassinhalte vor, berichtet Jugendschutz.net. Außerdem würden YouTube-Videos zwar gelöscht, nicht jedoch Hassparolen und Beleidigungen in den Kommentaren. Eine klare Policy findet sich hingegen bei den VZ-Plattformen. Dort werden Beiträge mit rechtsextremistischen Inhalten konsequent gelöscht.

Google gibt zu, dass man „nicht in jedem Einzelfall“ der Löschaufforderung folge, da man zwischen nationalen Gesetzen und globalen Werten wie der freien Meinungsäußerung und Informationsfreiheit abwägen müsse. Google agiert damit letztlich als globaler Player, der nationale Gesetze nach eigenem Gutdünken auslegt.

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare