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Urteil

"Raubkopien sind in Österreich ab heute eindeutig illegal"

Die Gesetzeslage beim Herunterladen von Inhalten, von denen der Nutzer nicht sicher weiß, ob sie urheberrechtlich geschützt sind, ist in Österreich liberaler als andernorts. Die Meinungen zur Auslegung der Gesetze gehen aber auseinander. Für die einen sind Downloads aus illegitimen Quellen in Österreichs derzeit legal, für die anderen sind sie schon in einem Graubereich und tendenziell Gesetzesverstöße. Ein Gerichtsurteil könnte jetzt für klare Verhältnisse sorgen. In der Entscheidung des EuGH zur Festplattenabgabe (die futurezone berichtet) steht, dass die Gesetze zum Recht auf Privatkopie in den Mitgliedsländern dezidiert zwischen legalen und illegalen Quellen unterscheiden sollen.

In Österreich ist das nicht der Fall. Im entsprechenden Gesetz steht nicht, dass es nur für legale Quellen gilt, was für den Interpretationsspielraum bei illegalen Downloads sorgt. Das EuGH-Urteil könnte diese vergleichsweise nutzerorientierte Gesetzeslage jetzt ändern. Das befürchten jedenfalls die österreichischen Internetprovider. "Würde das Gesetz geändert, wären nur noch Downloads oder Streaming Angebote, von denen der User hundertprozentig weiß, dass sie legal sind, erlaubt", so Maximilian Schubert, Generalsekretär des Verbands der österreichischen Internetprovider (ISPA). Wie schnell und in welchem Ausmaß sich das EuGH-Urteil tatsächlich auf die österreichische Rechtslage auswirkt, ist umstritten. Laut Schubert müsste der EuGH zuerst feststellen, dass das österreichische Gesetz nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Erst dann müsste der Gesetzgeber tätig werden. Bis dahin bestünde das derzeitige Modell weiter.

Gesetzesänderung nicht notwendig

IT-Rechtsexperte Lukas Feiler von der Kanzlei Baker & McKenzie sieht das anders: "Österreichs Gesetze müssen wegen des Urteils nicht geändert werden, das kann interpretativ gelöst werden, das passiert oft, um nationales Recht unionskonform zu machen. Damit sind Raubkopien in Österreich ab heute offiziell illegal. Raubkopien fallen auch hierzulande nicht unter das Recht auf Privatkopie."

Die Meinungen gehen also nach wie vor auseinander. Für gestreamte Inhalte hat die Entscheidung des EuGH laut Feiler jedenfalls keine Auswirkungen, da die Privatkopie hier keine Rechtsgrundlage darstelle. Vor Strafverfolgung und Klagewellen wie in Deutschland müssen sich die Internetnutzer hierzulande ebenfalls nicht fürchten. "Eine Raubkopie ist zwar ein Gesetzesbruch, der Täter bleibt aber anonym, da die österreichischen Provider keine Informationen über die Identität ihrer Kunden herausgeben", so Feiler.

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Markus Keßler

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