Österreich

Rechtsanwaltskammer kritisiert Vorratsdaten

Im Zuge der der Präsentation des alljährlichen Wahrnehmungsberichts 2011/12 der Österreichischen Rechtsanwaltskammer übte Präsident Rupert Wolff Kritik an der Vorratsdatenspeicherung. Dieser Bericht zeigt wieder eine Reihe von Hindernissen im Zugang zum Recht auf - wie zu kurze Gesetzesbegutachtung, hohe Gebühren, Unzulänglichkeiten bei der Akteneinsicht und Folgen von Einsparungen. Sehr skeptisch stehen die Anwälte einer Weitergabe von „Vorratsdaten" an Unternehmen gegenüber.

Die Rechtsanwälte seien zwar „stolz auf unsere Justiz", die im internationalen Vergleich sehr gute Arbeit leiste. Aber es gebe konstant Missstände. Das sei zwar nicht lebensgefährlich, aber die Justiz setze dagegen nur Aspririn ein. „Es tut sich viel zu wenig", befand Wolff.

Freiheitsrechte ausgehöhlt
Besonders besorgniserregend ist für die Rechtsanwälte die „schleichende Aushöhlung" der Grund- und Freiheitsrechte seit 9/11. Ein weiterer Schritt drohe bei der Vorratsdatenspeicherung, wenn überlegt werde, diese Daten Unternehmen für die Verfolgung von Urheberrechtsdelikten zur Verfügung zu stellen. Die Rechtsanwälte pochen auf „allergrößtes Augenmerk" auf den Rechtsschutz: Wenn man dies erlaube, dann nur bei klarem Verdacht und nicht ohne richterliche Kontrolle.

Zu kurze Fristen
Einmal mehr drängte Wolff auf ein „transparentes Gesetzgebungsverfahren" mit ausreichend Zeit für die Begutachtung. Anlass boten heuer die nur einwöchige Frist für den Stabilitätspakt und die nachträglich eingefügte Änderung des Par. 112 über den Umgang mit vertraulichen Dokumenten bei Hausdurchsuchungen. Man könne, befand Wolff, den Eindruck haben, „die Gesetzgebung hat Angst vor den Bürgern".

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