RTR zur Netzneutralität: "Ja, aber..."
RTR zur Netzneutralität: "Ja, aber..."
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RTR zur Netzneutralität: "Ja, aber..."

RTR zur Netzneutralität: "Ja, aber..."

Inhalte zu senden und zu empfangen, Services und Applikationen sowie Endgeräte und Programme seiner Wahl zu nutzen - dazu soll jeder Endkunde die Möglichkeit haben, wenn es nach dem Positionspapier der RTR zum Thema Netzneutralität geht, das am Mittwoch auf der Website der Regulierungsbehörde publiziert wurde (PDF).  Alle Datenpakete sollen gleich behandelt werden und dadurch die Netzneutralität gewährleistet werden, heißt es darin.

Abweichungen unter Umständen "erlaubt"Da es vielfach auch zu "Abweichungen mit positiven Auswirkungen auf den Endkunden" kommen könne, soll man laut RTR diese Abweichungen nicht generell ablehnen. Diese Abweichungen dürften jedoch nur mit ausreichender Begründung erfolgen und müssen im "Einklang mit der Netzneutralität" sein, heißt es weiters. Ebendiese Abweichungen müssen zudem transparent, klar verständlich und in ihren Auswirkungen nachvollziehbar sein. Soweit so gut.

Doch was könnten Abweichungen "mit positiven Auswirkungen" genau sein? "Wenn ein Dienst besonders gut funktioniert und man dafür extra zahlt. Ein Beispiel dafür gibt es bereits: Bei VoIP werden gewisse Bandbreiten für die Telefonie reserviert, damit diese funktioniert und das ist durchaus positiv im Sinne des Kunden", erklärt Maximilian Schubert, Generalsekretär von der ISPA, gegenüber der futurezone.

Laut ISPA liegt die große Stärke des Positionspapiers der RTR darin, die Problematik ausführlich und schlüssig zu erörtern. Doch es gibt auch einige "Schönheitsfehler" in dem Papier. So geht die RTR - ähnlich wie die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes - davon aus, dass sich der Markt selbst regulieren würde durch Wettbewerb. "Wir weisen darauf hin, dass wir in Österreich gerade im Bereich Festnetz-Breitband eine Re-Monopolisierung erleben. Die Marktanteile der Telekom Austria steigen in dem Bereich", stellt Schubert fest. Mit einer Selbst-Regulierung könnte es hier also in der Praxis durchaus schwierig werden.

"Bevorzugte Dienste"Die österreichische Regulierungsbehörde hat in ihrem Positionspapier zudem vorgesehen, dass "keine Qualitätsverschlechterung" geben dürfe. Auch nach einer Verkehrsdifferenzierung dürfe sich die Qualität des Internetzugangs nicht verschlechtern, heißt es darin. Das gelte auch für die Qualität von Diensten, die nicht "bevorzugt" behandelt werden. Das bedeutet aber auch, dass es ebensolche "bevorzugte Dienste" geben darf. Dies wird auch im fünften festgelegten Prinzip der Regulatoren klar: Es muss Standardprodukte geben, es darf aber auch Produkte mit einer "Qualitätsdifferenzierung" geben, diese dürfen jedoch nur eine "zusätzliche Wahlmöglichkeit" für Kunden sein.

Neue Tarif-Modelle oder Business-Cases zu generieren, ist für ISPs dadurch sehr wohl möglich. Damit wird es für Anbieter zum Beispiel auch möglich, bei Streaming-Diensten wie Spotify den Datenverbrauch nicht vom Datenvolumen des Endkunden abzuziehen. Da sind laut Schubert unterschiedliche Modelle denkbar. "Man wollte hier das Korsett nicht zu eng schnüren, damit man Unternehmen die Möglichkeit gibt, sich durch bestimmte Angebote voneinander zu unterscheiden", meint Schubert.

"Keine unmittelbaren Sanktionen"Das Positionspapier sieht außerdem vor, dass keine Inhalte oder Dienste blockiert werden dürfen, außer für Maßnahmen aus Gründen der Netzwerksicherheit oder Netzintegrität oder wenn es rechtlich vorgeschrieben ist. Hier schrillen bei Schubert von der ISPA die Alarmglocken: "Das ist eine absolut verkürzte Darstellung. Es muss eine Grundrechtsabwägung im Einzelfall geben, sonst werden Entwicklungen wie Netzsperren die Wege geöffnet."

Das Positionspapier der RTR zeigt die grundsätzliche aktuelle Haltung der Regulierungsbehörde auf und bemächtigt die Behörden, wenn die Prinzipien verletzt werden auch dazu, eine Verordnungsermächtigung zu erlassen. Ansonsten sind "mangels konkreter Rechtsgrundlagen keine unmittelbaren Sanktionen" für Betreiber vorgesehen, die gegen diese Prinzipien verstoßen. Ein Gesetz, in dem die Netzneutralität verankert ist, wie von den Grünen und der Piratenpartei gefordert, gibt es in Österreich nämlich nicht.

"Die RTR hat das Problem der Netzneutralität zwar verstanden, ihr fehlt aber scheinbar der Mut für einen konsequenten Lösungsvorschlag", sagt Thomas Lohninger von der Initiative "Unser Netz". Auf unsernetz.at haben die Aktivisten selbst Forderungen veröffentlicht. Eine genauere Analyse des RTR-Positionspapiers von der Initiative folgt.

"Drosselkom" in Österreich möglich? "Unser Kernkritikpunkt ist, dass eine Verkehrsdifferenzierung darin immer noch als Geschäftsmodell zugelassen wird. Damit wird für die ISPs ein Anreiz geschaffen Internet zu verknappen, um dann Priorisierungen extra zu verkaufen. Genau diese Geschäftsstrategie sehen wir gerade in Deutschland im Fall Drosselkom", fährt Lohninger fort. 

Die Gleichbehandlung aller Daten und Dienste im Internet wird nämlich nicht erst seit gestern heiß diskutiert. Spätestens seit die Deutsche Telekom in Deutschland vor kurzem angekündigt hatte, die Geschwindigkeit von Internet-Pauschaltarifen zu drosseln, wenn eine bestimmte Datenmenge verbraucht wurde, hat das Thema neue Brisanz bekommen und die Deutsche Telekom hat unter dem Schlagwort Drosselkom viel Kritik geerntet. Auch auf der Internet-Konferenz re:publica wurde das Thema

Aus dem Positionspapier der RTR geht hervor, dass eine Drosselung von "Heavy Usern" in Ordnung sei, wenn es den Kunden vorher mitgeteilt wird. Schubert von der ISPA befürchtet jedoch keinen Domino-Effekt bei der Einführung einer Drosselung durch einen großen Provider: "Sollte sich ein großer Provider zur Drosselung der Verbindungen entschließen, wäre das eine große Chance für andere Anbieter. Das hat man bei der Einführung der Servicepauschale gesehen. Einige, zum Teil auch kleinere, Anbieter haben sie nicht eingeführt und damit gezielt geworben. Das ist Wettbewerb von dem die Nutzerinnen und Nutzer profitieren."

Diskussionspapier für EU-ProzessDas Dokument ist in erster Linie als "Diskussionspapier im europäischen Meinungsfindungsprozess" gedacht, doch auch im Infrastrukturministerium verwies man bereits mehrfach auf das Papier. Auf EU-Ebene äußerte sich die für Netzneutralität zuständige EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes in der Vergangenheit bereits mehrfach zur Thematik. Sie fordert, dass Vertragsbedingungen für Kunden transparent und klar dargestellt werden müssen, der Markt sich jedoch durch Wettbewerb selbst regeln soll.

Am Dienstag kündigte die EU-Kommissarin zudem an, noch dieses Jahr "rechtliche Empfehlungen" vorlegen zu wollen, um den uneingeschränkten Internet-Zugang zu schützen. Für Netzpolitiker hat dies jedoch nicht viel mit Netzneutralität zu tun: "Sie will bloß, dass Verbraucher darüber informiert werden müssen, ob sie einen Vertrag abschließen, der Netzneutralität inklusive hat - oder auch nicht", schreibt Markus Beckedahl in einem Blogeintrag. "Handlungsempfehlungen sind außerdem etwa rechtlich so bindend wie ein Blogpost bei uns."

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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