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Datenschutz

Sammelklage gegen Facebook in Wien abgewiesen

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat die Sammelklage von 25.000 Facebook-Nutzern, darunter 3700 Österreicher und 5300 Deutsche, abgewiesen. Die Entscheidung erfolge aus formellen Gründen. Laut dem Gericht seien die Gerichte in Irland zuständig, da Facebook dort seine europäische Niederlassung hat. Über den Inhalt der Klage, also ob es zu konkreten Datenschutzverstößen gekommen ist, wurde hingegen nicht entschieden. „Europe vs Facebook“ zufolge trennte das Gericht in seiner Entscheidung die Fragen der Zuständigkeit vom eigentlichen Inhalt der Klage.

Skurriles Urteil

Die von Max Schrems gegründete Initative „Europe vs Facebook“ wolle aber nicht aufgeben, sondern nun vor dem Oberlandesgericht in Berufung gehen. "Wir müssen jetzt binnen der nächsten zwei Wochen Rekurs einlegen", so Max Schrems, der Gründer von „Europe vs Facebook“, gegenüber der futurezone. Über den Sommer sei wohl nicht mit einer Entscheidung zu rechnen, frühestens im Herbst. Sollte in der Berufung festgestellt werden, dass das Landgericht Wien doch zuständig sei, könne auch über den Inhalt der Klage verhandelt werden. Schrems ist über die Entscheidung wenig überrascht, über die Begründung aber sehr wohl. "So etwas Skurriles hat selbst mein Anwalt noch nie gesehen."

Ein Knackpunkt ist die Klassifizierung des Klägers als Verbraucher, denn dann dürfte „Europe vs Facebook“ auch in Wien klagen. Das Gericht gesteht zwar ein, dass Facebook von Schrems privat genutzt wird, sieht ihn aber nicht als Verbraucher. „Der Kläger nutzt das enorme, weltweite Medieninteresse an seinem Vorgehen gegen die Beklagte mittlerweile auch beruflich“ ist im schriftlichen Urteil zu lesen. Damit nutze er seinen Facebook-Account kommerziell und gelte somit nicht als „Verbraucher“. Dass der „Schadensort“ in Wien liegt sei zudem nicht ordentlich vorgebracht worden. „Das ist auch gar nicht die Aufgabe einer Verfahrenspartei“, kritisierte Schrems. Zudem gebe es mehrere Entscheide des OGH, die anderes lauten würden.

"Heiße Kartoffel weitergereicht"

Vor allem die Tatsache, dass ihm als Aktivist sein Recht als Verbraucher abgesprochen wird, verwundert Schrems. Es sei laut dem Urteil "offensichtlich", dass er "[...] das enorme Medieninteresse an seinem Vorgehen gegen Facebook, insbesondere auch an dieser Klage, für den Verkauf seiner Bücher und seiner Karriere nutzt, auch wenn glaubwürdig war, dass es dem Kläger um ein gesellschaftspolitisches Anliegen geht." Damit stimmt das Gericht mit der Darstellung von Facebook überein. Für Schrems sind die Vorwürfe absurd: "Vorträge zu Facebook mache ich immer kostenlos. Wenn jemand ein Honorar bezahlen möchte, bitte ich immer darum, das unserem Verein zu spenden."

So wurde aus dem Aktivisten ein Unternehmer. "Das ist recht eindeutig geregelt, auch für Aktivisten. Wenn man nicht eindeutig gewerblich tätig ist, ist man ein Verbraucher", sagt Schrems. Schrems Anwalt, Wolfram Proksch meinte in einer Stellungnahme: „Wir haben mit vielen möglichen Entscheidungen der ersten Instanz gerechnet, aber diese ist doch sehr eigenartig. Es entsteht leider der Eindruck, dass das Landesgericht die heiße Kartoffel an die höheren Gerichte weiterreichen wollte.“

Facebook erleichtert

Dem Begehren Schrems haben sich bereits im Sommer des Vorjahres mehr als 25.000 andere User angeschlossen, um die Unterlassung datenschutzwidriger Praktiken zu erreichen. Pro Person werden zudem 500 Euro für die bisherigen Rechtsverletzungen verlangt. Ein deutscher Prozesskostenfinanzierer, der bei Erfolg bezahlt wird, ermöglicht die juristische Auseinandersetzung. Facebook selbst zeigt sich in einer Aussendung erleichtert: "Dieser Prozess war unnötig und wir sind erfreut, dass das Gericht all diese Anschuldigungen zurückgewiesen hat. Wir arbeiten weiterhin gerne mit der zuständigen Regulierungsbehörde, der irischen Datenschutzverantwortlichen, zusammen."

Im Rahmen der Klage werden Facebook zahlreiche Datenschutzverletzungen vorgeworfen, unter anderem die umstrittene Graph-Suche, das Tracking des Surfverhaltens sowie die Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm PRISM. Zudem läuft derzeit ein Prozess vor dem irischen Höchstgericht, in dem über die Untätigkeit der irischen Datenschutzbehörde verhandelt wird. Die irischen Richter haben den Fall bereits vor einem Jahr an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergegeben, der schon bald darüber entscheiden dürfte. Die Anhörungen sind aus Sicht der Datenschützer aber gut verlaufen, die EU-Kommission sieht kein „angemessenes Schutzniveau“ für die Übertragung der Daten von Europa in die USA gegeben.

"Geisteskranke" Facebook-Nutzer

Bereits beim Prozessauftakt zweifelte Facebook die Zuständigkeit des Landesgerichts Wien an. Zudem griffen die Anwälte des US-Konzerns Schrems persönlich an und warfen ihm vor, sich über die Klage als Datenschutz-Aktivist zu profilieren. Zudem handle es sich bei der bislang größten Datenschutz-Sammeklage Europas um eine „Pseudo-Sammelklage“, da die 25.000 Teilnehmer nicht geschäftsfähig seien. Ein kurioser Vorwurf, müssen Facebook-Nutzer doch geschäftsfähig sein, um den Geschäftsbedingungen des Dienstes zustimmen zu können. So werfe der Konzern seinen eigenen Kunden „massenhafte Geisteskrankheit vor“, meinte Schrems beim Prozessauftakt.

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Michael Leitner

derfleck

Liebt Technik, die Möglichkeiten für mehr bietet - von Android bis zur Z-Achse des 3D-Druckers. Begeistert sich aber auch für Windows Phone, iOS, BlackBerry und Co. Immer auf der Suche nach "the next big thing". Lieblingsthemen: 3D-Druck, Programmieren, Smartphones, Tablets, Open Hardware, Videospiele

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