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Österreich

Schutzrecht für Musik auf 75 Jahre verlängert

Statt 50 nun also 70 Jahre: Am heutigen Mittwoch wurde im Justizausschuss des Nationalrats die Verlängerung des Leistungsschutzrechts von Tonträgerhersteller und ausübendem Künstler mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen, womit

ihre Umsetzung findet. Außerdem sollen während der verlängerten Schutzdauer die Rechte des Künstlers gegenüber des Herstellers bei mangelnder Nutzung gestärkt sowie ein Fonds für Studiomusiker eingeführt werden.

Kritik an Umsetzung
Dass es sich dabei nicht um die dringende Reform des Urheberrechts handle, kritisierte Grünen-Mandatar Wolfgang Zinggl laut Parlamentskorrespondenz. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) verwies angesichts der seit langem geplanten Novelle auf die noch weit auseinanderliegenden Interessen der Betroffenen und kündigte für die nächste Gesetzgebungsperiode einen Entwurf an.

IG Autoren: AK und WKÖ verhindern neues Urheberrecht
Kritik kam indes auch vonseiten der IG Autorinnen Autoren, die in einer Aussendung vom „traurigen Rest der vor einem Jahr begonnen Urheberrechtsnovelle 2013" sprach. „Damit ist eine weitere Legislaturperiode verstrichen, ohne dass es zu einer einzigen über Anpassungsnotwendigkeiten an europäisches Recht hinausgehenden Änderung im Urheberrecht gekommen ist", heißt es weiter.

Aus Sicht des Vereins werden Autoren und Rechteinhaber „mit ihren rechtlichen Anliegen und Angelegenheiten alleine gelassen". „Es besteht in Österreich kein politischer Wille zu einer urheberrechtlichen Neugestaltung auf der Höhe der technischen und medialen Entwicklung." Als „konsequente Verhinderer" ortete die IG Autorinnen Autoren Wirtschafts- und Arbeiterkammer.

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