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Überwachung

Six Strikes: USA planen striktes Internetgesetz

Die größten US-amerikanischen Internetprovider planen laut Wired bis zum Ende des Jahres einen Vorschlag für ein rigoroses Gesetz gegen Urheberrechtsverstöße im Internet einzureichen. Dieses "Urheberrechtswarnsystem" soll breite Unterstützung in der Obama-Regierung finden und hat seinen Ursprung in der Film- und Musikindustrie. Demnach sollen künftig Peer-to-peer-Netzwerke auf Urheberrechtsverletzungen gescannt und bei Verstößen die Inhaber des Internetanschlusses darauf hingewiesen werden.

Kein kompletter Internetverlust
Beim ersten Verstoß wird der Nutzer noch darüber benachrichtigt, dass sein "Internetzugang missbräuchlich verwendet wurde." Hier wird dem Nutzer noch nichts vorgeworfen. Bei der zweiten Warnung gibt es bereits eine "Belehrung". Die dritte und vierte Warnung werden eine Aufforderung zur Bestätigung beinhalten, "dass die Meldung empfangen wurde." Spätestens nach dem vierten Vorfall soll es allerdings zu drastischeren Maßnahmen kommen. Diese könnten neben der "vorübergehenden Drosselung der Bandbreite" auch die "Weiterleitung auf eine Landing Page, auf der der Nutzer zu einem Gespräch mit seinem Internetprovider einwilligen muss" möglich sein.

"Erzieherisch, nicht bestrafend"
Die verwendete Überwachungssoftware MarkMonitor würde im Übrigen nicht jeden Vorfall automatisch als Urheberrechtsverletzung einstufen. So gebe es Zeitfenster, in der die sogenannten "Strikes" verfallen. Die Maßnahmen sollen "erziehend, nicht bestrafend" wirken, so Jill Lesser, Leiterin der Lobby-Gruppe hinter dem Gesetz. Das bestätigte auch Chris Dodd, Vorsitzender des US-Filmverbandes MPAA. Über etwaige Strafzahlungen ist noch nichts bekannt, die Rechteinhaber haben aber auch im neuen Gesetzesvorschlag die Möglichkeit, bei Verstößen zu klagen.

Kann eine Person über eine IP-Adresse identifiziert werden?
In einem anderen US-Verfahren wird derzeit eine Frage behandelt, die auch dieses neue Gesetz im weitesten Sinne betreffen könnte. In Pennsylvania wird erstmals die Frage, ob eine IP-Adresse zur Identifikation einer Person verwendet werden darf, vor Gericht geklärt. Zuvor einigten sich die Rechteinhaber und der Beklagte meist außergerichtlich auf die Zahlung einer bestimmten Summe. Mittlerweile hat dies nicht nur in den USA, aber auch in Deutschland zu einer Flut von Abmahnungen durch Inkasso-Büros geführt, die Personen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen zu Strafzahlungen zwingen wollten.

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