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Datenschutz

Smart Meter: Privatsphäre zu wenig geschützt

Für intelligente Stromzähler sind nach Ansicht des Datenschutzrates noch einige regulatorische Vorkehrungen nötig, damit die Privatsphäre der Endverbraucher ausreichend geschützt ist. Dabei geht es etwa um den jede Viertelstunde geplanten Zugriff auf die Verbrauchsdaten der Haushaltskunden. Durch die Einführung intelligenter Messsysteme würden sich neue Herausforderungen für Datensicherheit und Datenschutz ergeben, so Maier.

Denn Datenschutzexperten würden im Zusammenhang mit Smart-Metering - also der laufenden Evaluierung des Energieverbrauchs der Haushalte mit intelligenten Messgeräten - befürchten, dass sich daraus allzu leicht Rückschlüsse auf Lebensgewohnheiten und die Privatsphäre der Endverbraucher ziehen lassen, heißt es zur Begründung.

Risiken durch "Fernabschaltfunktion"
„Dringend abgeraten“ wird vom Datenschutzrat von der in der Regierungsvorlage zum Energieeffizienzpaket vorgesehenen zwingenden Anordnung einer „Fernabschaltfunktion“ in allen intelligenten Messgeräten. Denn eine solche Funktion würde die Risiken für die Daten- bzw. Informationssicherheit und damit auch für die Stromversorgung „massiv erhöhen“, wird gewarnt.

Datenzugriff auf einzelne Haushalte unnötig
Kritik übt der Datenschutzrat auch an einer aus seiner Sicht „willkürlichen“ Anordnung eines Zugriffs auf Viertelstunden-Werte von Verbrauchern „für nicht näher definierte statistische Zwecke oder Energielenkungszwecke“. Der Datenschutzrat ist nämlich laut Maier zur Auffassung gelangt, dass dafür kein Zugriff auf Detailverbrauchsdaten einzelner Haushalte nötig sei, sondern auch „gelindere“ Mittel ausreichen müssten.

So könnten erforderlichenfalls zusätzliche intelligente Messgeräte problemlos an Netzpunkten eingesetzt werden, die schon eine gewisse Mindestzahl an Haushalten zusammenfassen, heißt es. Vorteil: „Solche aggregierten Werte können dann nicht mehr einzelnen Haushalten zugeordnet werden.“

"Freiwilligkeit" könnte unterlaufen werden
Zudem sollten die Viertelstunden-Verbrauchswerte aus Datenschutzgründen grundsätzlich so bald wie möglich gelöscht werden, verlangt der Datenschutzrats-Vorsitzende. Dabei begrüßt der Datenschutzrat laut Maier ausdrücklich, dass der Endverbraucher einer Verwendung von Viertelstunden-Verbrauchsdaten zustimmen müsse.

Es bestehe aber die Gefahr, warnt der Datenschutzrats-Vorsitzende, dass dieser „Grundsatz der Freiwilligkeit“ unterlaufen werde - etwa wenn auf Lieferantenseite keine Pflicht zum Angebot eines „Basistarifes“ für Haushalte, der ohne Detailauswertung auskomme, bestehe. „Der Datenschutzrat regt auch in diesem Zusammenhang gesetzliche Klarstellungen an“, so Maier.

Umstellung bis 2019
Laut Smart-Metering-Zeitplan sollen bis 2019 in Österreich 95 Prozent der rund 5,5 Millionen Zähler in den heimischen Haushalten umgestellt sein. Nach EU-Vorgaben müssen in der Union bis 2020 mindestens 80 Prozent aller Haushalte mit einem Smart Meter ausgestattet sein. Die Kosten der österreichweiten Ausstattung werden auf 900 Millionen bis 1,5 Milliarden Euro geschätzt, je nachdem was die neuen Zähler im Detail alles können. Durch die Lieferung zeitnaher Verbrauchs- und Kostendaten sollen sie auch zum Energiesparen beitragen.

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