Smart Meter als Einfallstor für Angreifer
Smart Meter als Einfallstor für Angreifer
© Siemens

Nationalrat

Smart Meter-Zwang in Österreich fällt

Am späten Mittwochabend wurde im österreichischen Nationalrat als Tagesordnungspunkt 27 ein Abänderungsantrag beschlossen, in dem eine Opt-Out Möglichkeit bei intelligenten Stromzählern (Smart Meter) verankert wird. Wer keinen Smart Meter will, muss künftig also auch keinen verpflichtend bekommen. "Das ist eine wesentliche Verbesserung der Rechtslage und ein erster Schritt in die richtige Richtung", erklärt Albert Steinhauser, Justiz- und Datenschutzsprecher der Grünen, der für die Grünen mit Kollegin Christiane Brunner am Abänderungsantrag mitverhandelt hat.

Der Abänderungsantrag liegt futurezone.at vor. Konkret heißt es darin: "Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen."

Keine Verpflichtung mehr
Bisher waren die Energieversorger gesetzlich dazu verpflichtet, dass zumindest 95 Prozent der alten Stromzähler bis Ende 2019 ausgetauscht werden müssen. Die Regierungsvertreter gehen dabei offenbar nicht davon aus, dass nicht mehr als maximal diese fünf Prozent ein Opt-Out auch tatsächlich in Anspruch nehmen werden, denn eine entsprechende Kontingentierung wurde nicht im Abänderungsantrag festgehalten.

Allerdings soll dies in Folge noch in einer Verordnung festgeschrieben werden. Laut dem Grünen Justizsprecher Steinhauser gäbe es hier allerdings "verfassungsrechtliche Bedenken". Denn: Wie will man jemandem erklären, dass gerade er auf einen neuen Zähler umsteigen muss, weil bereits zu viele vor ihm den Zähler abgelehnt haben? Das wäre eine Gleichheitswidrigkeit.

"Wenige haben Austausch kritisch hinterfragt"
Aus bisherigen Erfahrungen von Energieversorgern lässt sich jedoch abschätzen, dass der Großteil der Bevölkerung bislang nicht viel gegen einen Zählertausch einzuwenden hat. Bei der Linz AG, die bereits rund 86.000 alte Zähler durch Smart Meter ersetzt hat, haben lediglich zwei Kunden die neuen Zähler abgelehnt. "Nur sehr wenige Kunden haben den Zählertausch kritisch hinterfragt und sich besorgt über die technischen Gegebenheiten geäußert", erklärte Andreas Reinhardt von der Linz AG.

Mit der Opt-Out-Option ist eine wesentliche Forderung der Mietervereinigung (MVÖ) sowie der Arbeiterkammer (AK) erfüllt. Nadja Shah, Bundesgeschäftsführerin der Mietervereinigung, sprach sich mehrfach für ein Recht auf Widerspruch für Kunden aus.

E-Control sieht Opt-Out kritisch
Der Regulierungsbehörde E-Control liegen die aktuellen Änderungen im Gesetzesentwurf bisher nicht vor. Eine konkrete Stellungnahme sei daher nicht möglich, heißt es auf futurezone-Anfrage. Einer generellen Opt-Out-Möglichkeit stehe die E-Control jedoch kritisch gegenüber. "So würde damit ein zweifaches System geschaffen, dass organisatorisch und technisch weit aufwändiger wäre, zu Ineffizienzen im Betrieb führen würde und erhebliche Mehrkosten verursachen würde."

Datenschutz-Verbesserungen
Die Opt-Out-Option bleibt im Abänderungsantrag, der das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG) betrifft, nicht die einzige datenschutzrechtliche Verbesserung für Kunden. So wird etwa auch eine Opt-In-Möglichkeit zur Ablesung von Viertelstundenwerten festgeschrieben. Das bedeutet: Nur wer zustimmt oder einen entsprechenden Vertrag wählt, dessen Viertelstundenwerte werden auch tatsächlich ausgelesen. Bei allen anderen Kunden erfolgt die Auslesung tageweise.

Das hat beispielsweise den Vorteil, dass keine bzw. nicht so viele Details über die Lebensgewohnheiten verraten werden. Je genauer ausgelesen wird, desto mehr kann nämlich über eine Person festgestellt werden. Studien belegen, dass man rausfinden kann, ob jemand am Herd oder mit einer Mikrowelle kocht (was unter anderem auch für Lebensmittelhersteller oder Supermarktketten interessant sein könnte), oder aber welches TV-Programm abends läuft. Auch Kriminelle könnten die Gewohnheiten von Bürgern genauer ausforschen, wenn die Daten alle 15 Minuten erhoben werden.

Basistarif vorgeschrieben
Damit der Endkunde zudem nicht vom Energieversorger getäuscht werden kann, in dem man ihm beispielsweise nur einen ganz bestimmten Vertrag anbietet, bei dem er praktisch zustimmen muss, dass die Daten alle 15 Minuten übertragen werden, gibt es im Abänderungsantrag eine Absicherung der freien Ausübung dieser Opt-In-Möglichkeit durch einen Basistarif, der ohne Zeitbezug auskommt und rein nach kwH verreichnet wird. Diese Forderung der Grünen konnte erfolgreich durchgesetzt werden. Auch, dass die eigenen Daten von den Verbrauchern über ein Internet-Portal gelöscht werden können, ist ein Verhandlungserfolg der Grünen.

Fernabschaltfunktion bleibt
Jedoch sind nicht alle datenschutzrechtlichen Bedenken, die vom heimischen Datenschutzrat geäußert wurden, völlig ausgemerzt worden. Es gibt nach wie vor eine Fernabschaltfunktion. Diese wurde vor allem von Sicherheitsexperten heftig kritisiert, weil dadurch die Angreifbarkeit der intelligenten Stromzähler erhöht wird.

Außerdem steht im Gesetz nach wie vor drin, dass die Daten unmittelbar nach der Auslesung anonymisiert und in anonymisierten Form zum Zweck der Energiestatistik oder zur Aufrechterhaltung eines sicheren Netzbetriebs verwendet werden dürfen. "Wir wissen hier allerdings nicht, wie die Anonymisierung sichergestellt wird. Da werden wir genau drauf schauen", erklärt Steinhauser, der darin zwei Wermutstropfen sieht.

Beschlossen
Steinhauser selbst hat aus Protest und als Ausdruck, dass die "Grünen aus datenschutzrechtlicher Sicht mehr gewollt hätten", als einziger gegen den Abänderungsantrag gestimmt. Der Abänderungsantrag wurde ansonsten mit den Stimmen aller Parteien am späten Mittwoch angenommen.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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