Gericht

Sperre von kino.to in Kraft getreten

Der VAP habe die vom Handelsgericht Wien in Bezug auf die einstweilige Verfügung geforderte Sicherheitsleistung hinterlegt, teilte UPC am Freitag mit. Der Provider werde die Entscheidung des Gerichts respektieren und den Zugang zu www.kino.to ab Freitag, 24:00 Uhr, blockieren, so ein Unternehmenssprecher zur futurezone. Da sich die einstweilige Verfügung auf das Konzern-Unternehmen UPC Telekabel Wien GmbH beziehe, seien jedoch lediglich Wiener Kunden von der Maßnahme betroffen.

"Nicht Aufgabe des Providers"
Der UPC-Sprecher betonte neuerlich, dass es nicht Aufgabe eines Internet-Anbieters sei, Kontrolle darüber auszuüben, welche Inhalten seinen Kunden zugänglich gemacht werden sollen: "Das ist auschließlich eine Frage der Gerichte und des Gesetzgebers."

Der VAP hatte UPC im vergangenen November geklagt. Das Handelsgericht Wien erließ Mitte Mai eine einstweilige Verfügung, in der UPC verpflichtet wurde, seinen Kunden den Zugang zu der Seite zu sperren, die Links zu Filmen und TV-Serien bereitstellt, die kostenlos gestreamt oder heruntergeladen werden können. Das Handelsgericht verlangte jedoch vom VAP eine Sicherheitsleistung.

Der Verbandes der österreichischen Internet Service Provider (ISPA) kritisierte die Entscheidung, verwies jedoch darauf, dass noch Rechtsmittel ergriffen werden können. "Die geforderten Sicherungsleistungen zeigen, dass durchaus damit gerechnet wird, dass diese Entscheidung im weiteren Instanzenzug revidiert werden wird", hieß es in einer Mitteilung der ISPA.

Alternativdomain
Die Betreiber von kino.to warfen den österreichischen Gerichten vergangene Woche in einer Mitteilung "Zensur des Internets" vor und richteten die Alternativdomain moviestream.to ein, über die auf die Inhalte auch weiterhin zugegriffen werden kann. Sie rieten den Nutzern auch, einen Proxy- oder VPN-Service zur Umgehung derartiger Sperren nutzen.

Mehr zum Thema

Hat dir der Artikel gefallen? Jetzt teilen!

Kommentare