Der AKVorrat macht gegen das Staatsschutzgesetz mobil.
Der AKVorrat macht gegen das Staatsschutzgesetz mobil.
© Barbara Wimmer

Ohne richterliche Kontrolle

Staatsschutzgesetz im Ministerrat beschlossen

Am Dienstag passierte das umstrittene Staatsschutzgesetz den Ministerrat. Statt richterlicher Kontrolle für die Ausweitung der Polizeibefugnisse, wie von Experten angeregt, gibt es nun doch nur die Kontrolle durch einen Rechtsschutzbeauftragten. Innenministerin Johann Mikl-Leitner verteidigte die Maßnahme damit, dass sonst Rechtsschutz-Instanzen wegfallen würden. Der Rechtsschutzbeauftragte müsse vorher über jede Befugnis entscheiden und kann sich bei Zweifeln auch an die Datenschutzbehörde wenden, unterstrich die Ministerin.

Würde man einen Richter mit der Genehmigung von solchen Ermittlungsmaßnahmen betrauen, würden zwei Rechtsschutz-Instanzen wegfallen, argumentierte Mikl-Leitner, nämlich der Rechtsschutzbeauftragte und die Datenschutzbehörde. Mit der in beiden Varianten bestehenden Möglichkeit, sich ans Bundesverwaltungsgericht und letztlich an die Höchstgerichte Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof zu wenden, gebe es nun insgesamt mehr Instanzen.

7000 Unterschriften

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat) der unter staatsschutz.at innerhalb weniger Wochen 7000 Unterschriften gegen das Gesetz sammelte kündigte weitere Protestmaßnahmen an. Am kommenden Samstag soll ab 14.00 Uhr am Linzer Schillerplatz demonstriert werden. Am Tag davor, wollen die Bürgerrechtler der Innenministerin ein Schulzeugnis mit einem „Nicht genügend“ im Fach Staatsbürgerschaftskunde aushändigen. In dem geplanten Gesetz würden die verfassungsrechtlichen Schranken für Überwachungsmaßnahmen komplett ignoriert, kritisiert der AKVorrat: „Es sind sogar noch schwerwiegendere Grundrechtseingriffe als bei der Vorratsdatenspeicherung geplant.“

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