Hier entsteht ein neuer Geheimdienst - Projektion des AK Vorrat am Gebäude des BVT.
Hier entsteht ein neuer Geheimdienst - Projektion des AK Vorrat am Gebäude des BVT.
© AK Vorrat

Befugnisse

Staatsschutzgesetz kommt vor den Verfassungsgerichtshof

Ende Jänner wurde das umstrittene Staatsschutzgesetz mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ im Nationalrat beschlossen. Es gab zwar einige kurzfristige Änderungen im Gesetz, den Oppositionsparteien FPÖ und Grüne waren diese Änderungen dann am Schluss aber doch zu wenig. Jetzt wollen sie gemeinsam mit einer Drittelbeschwerde vor den Verfassungsgerichtshof ziehen.

FPÖ-Vizeklubchef Gernot Darmann (FPÖ) bezeichnet es als „Notwehrmaßnahme“, Sicherheitssprecher Peter Pilz (Grüne) als parlamentarische Notwehrgemeinschaft“. Juristischen Beistand bekommen die beiden Klubs von den Fachexperten des AK Vorrat. Rechtsanwalt Ewald Scheucher und Verfassungsrechtsexperte Christof Tschohl wurden mit der Ausarbeitung der Beschwerde betraut. Die beiden hatten in der Vergangenheit bereits den Fall der Vorratsdatenspeicherung in Österreich juristisch auf Schiene gebracht.

Nach wie vor "unverhältnismässig"

Verbesserungen, die in letzter Sekunde in das Gesetz hineinverhandelt wurden, betrafen etwa Ausnahmen für Berufsgeheimnisse von Berufsgruppen wie Anwälte und Journalisten. Gewisse überschießende Delikte wie die Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole oder Schutz gegen Verhetzung wurden rausgenommen.

Diese Ausnahmen reichen aber nicht aus, wie die beiden Oppositionsparteien am Mittwoch verlautbaren ließen. Sie sehen eine „Unverhältnismäßigkeit des Anwendungsbereiches“. „Der Deliktkatalog geht weite über den Bereich der Terrorismusbekämpfung hinaus“, heißt es. Pilz bringt etwa Rädelsführer unter organisierten Fußballfans als Beispiel für „Landfriedensbruch“.

Ebenfalls seien „verschiedene Computerdelikte, sofern sie sich gegen öffentliche Einrichtungen oder kritische Infrastruktur richten“ noch als Anwendungsbereich des Gesetzes vorgesehen. Vage definierte Tatbestände würden zu „tiefgreifenden Grundrechtseingriffen“ führen, so Darmann.

Profilbildung und Datenbank

Kritisiert wurde auch einmal mehr der mangelhafte Rechtsschutz. Der BVT erhält auch die Befugnis zur Überwachung von bestimmten Kommunikations- und Standortdaten, die bisher nur im gerichtlichen Strafverfahren mit richterlichen Bewilligung möglich war. „Das Gefährliche bei der Sammlung von Kommunikationsdaten ist vor allem die Erstellung von Bewegungsprofilen“, sagt Pilz.

Einmal mehr wies Pilz darauf hin, dass die mit der Überwachung gesammelten Daten in einer Analysedatenbank gespeichert und an ausländische Dienste und Polizeibehörden übermittelt werden dürfen. „Damit wird der Verfassungsschutz zum Selbstbedienungsladen der NSA, BND oder des GCHQ. Das Gesetz ist ein Kleines Bruder-Gesetz“, sagt Pilz.

ÖVP gibt sich "überrascht"

Auf die Frage, ob die Beschwerde vorm Verfassungsgerichtshof auch Aussicht auf Erfolg habe, antwortete Pilz: „Es spricht vieles dafür, dass wir Erfolg haben werden.“ Reinhold Lopatka von der ÖVP sieht dies freilich anders. „Zum Schutz der Österreicher verstärken wir die Maßnahmen gegen den Terrorismus. Es ist ein Gesetz mit Augenmaß, das den rechtsstaatlichen Standards entspricht.“

Lopatka zeigte sich zudem verwundert darüber, dass die beiden Oppositionsparteien nun vor den Verfassungsgerichtshof ziehen möchten. Es sei bis zur letzten Sekunde verhandelt worden, so Lopatka. „Beide Parteien waren eigentlich mit den Inhalten des Gesetzes zufrieden und haben – aus taktischen Erwägungen und mit fadenscheinigen Begründungen die Zustimmung zum Gesetz verweigert. Daher ist nun umso überraschender, dass diese zwei Parteien nun einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof einbringen.“

Der AK Vorrat hat am Mittwoch zudem eine Analyse des überarbeiteten Gesetzes, das ja in letzter Sekunde vor dem Beschluss durch einen Abänderungsantrag verändert wurde, veröffentlicht. Auch der AK Vorrat kritisiert einmal mehr den mangelnden Rechtsschutz.

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Barbara Wimmer

shroombab

Preisgekrönte Journalistin, Autorin und Vortragende. Seit November 2010 bei der Kurier-Futurezone. Schreibt und spricht über Netzpolitik, Datenschutz, Algorithmen, Künstliche Intelligenz, Social Media, Digitales und alles, was (vermeintlich) smart ist.

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