Hier entsteht ein neuer Geheimdienst - Projektion des AK Vorrat am Gebäude des BVT.
Hier entsteht ein neuer Geheimdienst - Projektion des AK Vorrat am Gebäude des BVT.
© AK Vorrat

Neue Befugnisse

Staatsschutzgesetz seit 1. Juli in Kraft

Staatsschutz-Aufgaben, die bisher im Sicherheitspolizeigesetz standen, gehören nun seit 1. Juli ins Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG). Damit soll klargestellt sein, wer in der Polizei die Verfassung schützen und etwa gegen Terroristen kämpfen darf und welche Maßnahmen erlaubt sind. Besondere Vorfeldermittlungen dürfen ausschließlich vom BVT durchgeführt werden, das für den Schutz vor „terroristisch, ideologisch oder religiös motivierter Kriminalität“ sowie vor Spionage ebenso zuständig wie für die Bekämpfung von Proliferation (Verbreitung von Massenvernichtungswaffen). Das BVT darf dabei ziemlich viel, um seine Aufgaben zu erfüllen.

Am Montag haben die Grünen und die FPÖ daher in einer "Notwehrgemeinschaft" eine Drittelbeschwerde gegen das Staatsschutzgesetz beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Die beiden Parteien haben „schwere verfassungsrechtliche Bedenken“ und sehen es als ihre Pflicht an, das Gesetz zum Fall zu bringen. Unterstützt werden sie dabei von Juristen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat).

Aktionen

Monatelang haben Juristen sowie Aktivisten des AK Vorrat gegen die Einrichtung eines unkontrollierbaren Geheimdienstes in Österreich angekämpft. Sie haben am Freitag dem Direktor und Vizedirektor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung je ein Bild per Post geschickt. Auf diesem ist ihr Haus mit dem darauf projizierten Text "Hier entsteht ein neuer Geheimdienst" zu sehen. Der AK Vorrat hat sich seit mehr als sechs Jahren seines Bestehens als Stimme der Zivilgesellschaft etabliert und kann auch unterstützt werden.

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