Pilotprojekte zur E-Medikation gestartet
Pilotprojekte zur E-Medikation gestartet
© apa/herbert pfarrhofer

Gesetzesentwurf

Start von ELGA Mitte 2013 geplant

Der Gesundheitsminister hat bis 30. Juni 2013 das Zugangsportal für die zu speichernden Gesundheitsdaten, die Widerspruchsstellen für Patienten, die ihre Daten ganz oder teilweise nicht gespeichert haben wollen, sowie eine ELGA-Ombudsstelle „nach Maßgabe der technischen Verfügbarkeit“ zu errichten. „Ab diesem Zeitpunkt kann ELGA verwendet werden“, heißt es in dem Entwurf.

Ab 1. Juli 2013 bis 31. Dezember 2014 hat der Hauptverband der Sozialversicherungsträger die E-Medikation - also die Speicherung von Arzneimitteln, um Wechselwirkungen und Mehrfachverordnungen zu verhindern - stufenweise einzurichten.
Spätestens ab 1. Jänner 2015 müssen sich auch die Apotheken an dem System beteiligen. Ab dem gleichen Datum haben öffentliche Spitäler und Pflegeeinrichtungen die Gesundheitsdaten ihrer Patienten zu speichern.

Erstes Vollbetriebsjahr 2017
Spätestens ab 1. Juli 2016 - und damit eineinhalb Jahre später als im ersten Entwurf Stögers vorgesehen - müssen dann auch die niedergelassenen Vertragsärzte an ELGA teilnehmen. Die privaten Spitäler haben 1. Jänner 2017 die Gesundheitsdaten zu speichern. Ebenfalls dann müssen die Patientenverfügungen, die Vorsorgevollmachten sowie die medizinischen Register in ELGA zur Verfügung stehen. Damit soll 2017 laut Gesetzesentwurf das erste „Vollbetriebsjahr“ für ELGA sein. Ärzte, die keinen Kassenvertrag haben, können sich noch bis längstens 1. Jänner 2022 Zeit lassen.

In einer volkswirtschaftlichen Betrachtung listet das Gesundheitsministerium für 2017 laufende Kosten von 17,2 Millionen Euro auf, dem stehen Kostendämpfungseffekte von rund 129,8 Mio. Euro, davon 95,8 Mio. Euro für das Gesundheitssystem, gegenüber. Bis 2017 müssen aber erst einmal rund 130 Mio. Euro investiert werden. Davon machen die Errichtungs- bzw. Investitionskosten sowie die gesamte Ausrollung und Anbindung der Gesundheitsdiensteanbieter von 2010 bis 2017 insgesamt etwa 53,7 Mio. Euro aus. Für den laufenden Betrieb von ELGA wurden für den gleichen Zeitraum zusätzlich Kosten im Umfang von knapp 70 Mio. Euro errechnet. Dazu werden noch Weiterentwicklungskosten von 6,4 Millionen Euro ebenfalls für diesen Zeitraum erwartet.

Die Einführung von ELGA ist datenschutzrechtlich umstritten. Zuletzt hatte vor allem die Ärztekammer gegen die Einführung Stimmung

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