© Screenshot futurezone, YouTube, Stephanie Lenz

Urheberrecht

Tanzendes Baby siegt vor Gericht

Rechteinhaber müssen Nutzerrechte berücksichtigen, bevor sie die Entfernung von Inhalten aus Online-Plattformen verlangen, entschied am Montag ein US-Berufungsgericht in einem seit Jahren andauernden Rechtsstreit. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht ein Video eines Babys, das in einer Küche tanzt, während aus einem Radio im Hintergrund der Prince-Song „Let’s go crazy“ abgespielt wird.

Der knapp 30 Sekunden lange Clip wurde von der Mutter des Babys vor mittlerweile mehr als acht Jahren auf die Online-Videoplattform YouTube geladen. Universal Music sah, weil in dem Video der Prince-Song zu hören ist, eine Urheberrechtsverletzung und verlangte die Entfernung des Videos. YouTube gab dem Ansinnen des Musikkonzerns statt und entfernte den Clip.

Jahrelanger Rechtsstreit

Die Mutter des Kindes zog daraufhin mit Unterstützung der Electronic Frontier Foundation (EFF) vor Gericht. Das Video musste wieder freigeschalten werden. Der Rechtsstreit ging jedoch weiter. Die Mutter des Babys berief sich auf das „Fair Use“-Prinzip („Angemessene Verwendung“), das nach dem US-amerikanischen Copyright die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte in bestimmten Fällen erlaubt, und verlangte Schadenersatz.

Mittlerweile ist das Video zum Symbol für Tausende nutzergenerierte Inhalte geworden, die hauptsächlich für Freunde und Familienmitglieder gedacht sind und in denen zufällig auch urheberrechtlich geschützte Materialien vorkommen.

„Fair Use“ muss berücksichtigt werden

Das US-Berufungsgericht stellte nun klar, dass das „Fair Use“-Prinzip von Rechteinhabern berücksichtigt werden müsse, wenn sie Inhalte aus dem Netz entfernen lassen wollen, und ließ auch die Schadenersatzklage gegen den Musikkonzern zu. Rechtsexperten räumen der Klage zwar nur geringe Aussichten auf Erfolg ein, die EFF sieht darin dennoch einen wichtigen Sieg für Nutzerrechte und die Meinungsfreiheit. Das Gericht habe festgestellt, dass Rechteinhaber für Schäden aus fälschlich erhobenen Vorwürfen haftbar gemacht werden können, so die Bürgerrechtsorganisation in einer Aussendung vom Montag.

Das Copyright werde zunehmend auch dazu verwendet, um die freie Meinungsäußerung und politische Kritik einzuschränken, so die EFF. Die Entscheidung des Gerichts werde auch dazu beitragen, dass eine solche Art der Zensur künftig geringere Chancen habe.

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