Kritik

Totales Chaos bei der Vorratsdatenspeicherung

Deutschland will daher vorerst kein neues Gesetz zur Datenspeicherung aus der Taufe heben, zumindest wenn es nach Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger geht. „Offensichtlich sieht nun auch die Kommission: Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gehört auf den Prüfstand. Die derzeitige Rechtslage ist überarbeitungswürdig“, sagte die FDP-Politikerin am Samstag der Nachrichtenagentur Reuters. „Es wäre aberwitzig, wenn jetzt auf die Durchsetzung einer Richtlinie gedrungen würde, die ohnehin überarbeitet werden muss.“

Kommissarin: "Große Mängel"

Zuvor hatte EU-Innenkommissarin Cecilia Malström in einem Interview mit der „Welt“ zugegeben, dass eine Prüfung der Richtlinie große Mängel zutage gebracht habe. So lasse die Richtlinie „den Telekommunikationsbietern zu viel Raum für die Aufbewahrung und den Umgang“. Die Umsetzung der derzeit geltenden Richtlinie habe ungenügende Datenschutzstandards für den Bürger zur Folge. Zudem sei der Rahmen, in dem sich Strafverfolger Zugang zu diesen Daten beschaffen können, zu groß, so Malström.

Laut der EU-Kommissarin sei es auch nicht zielführend, dass die Richtlinie in den verschiedenen EU-Ländern so unterschiedlich umgesetzt wurde. Dass manche Länder überhaupt noch säumig bei der Umsetzung seien, kritisierte Malström ebenfalls. „Deutschland ist dazu verpflichtet, die Richtlinie umzusetzen. Der jetzt vorliegende Prüfbericht ändert daran nichts“, so die Kommissarin. Diese Aussage passt wiederum zu einem Bericht des Spiegels, der ein drohendes Verfahren auf Deutschland zukommen sieht, sollte die Regierung nicht schnellstmöglich ein neues Gesetz zur Datenspeicherung beschließen.

Deutsche Justizministerin wehrt sich
Die deutsche Justizministerin hält das aber für keine gute Idee. „Es ist dringend geboten, dass die Richtlinie auf Grundlage der anstehenden Evaluierung überarbeitet wird,“ sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Besonders die Datenschutzstandards müssten gestärkt werden. Vorher könne die Richtlinie nicht umgesetzt werden. „Es wäre nicht vertretbar, dass die Unternehmen mit Investitionen in erheblichem Umfang belastet werden aufgrund einer Rechtslage, die derzeit schon überprüft wird.“

Neben Deutschland sind unter anderem auch Schweden und Österreich bei der Umsetzung säumig, in Österreich soll die Vorratsdatenspeicherung allerdings Ende April auf Schiene gebracht werden. Probleme gibt es aber auch in Rumänien und Tschechien, wo die Umsetzung in nationales Recht ebenfalls gekippt wurde.

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