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Bescheid

TVthek: ORF legt Teilberufung ein

Geht es nach dem ORF, sollen Zeitungen auf ihren Online-Portalen künftig unter gewissen Voraussetzungen ORF-Nachrichten anbieten können und damit auch Werbegeld verdienen dürfen. Der Sender hat dementsprechend eine Teilberufung gegen den Bescheid der Medienbehörde KommAustria eingelegt, der mittelbar allen Marktteilnehmern die Vermarktung von Nachrichtensendungen erschwert bzw. sie verhindert hätte. Die übrigen Auflagen akzeptiert der ORF und auch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) verzichtet auf eine Berufung.

Zeitungs-Vermarktung als Bedingung des VÖZ
Die im Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) organisierten Verleger hatten dem Antrag des ORF auf Vermarktung der TVthek unter der Bedingung zugestimmt, dass es ihnen erlaubt ist, TVthek-Inhalte auf ihren eigenen Zeitungs-Plattformen zur Verfügung zu stellen und dort in Eigenregie zu vermarkten. Vor allem soll es dabei um Nachrichten und politische Formate gehen. Durch den KommAustria-Bescheid, der Bewegtbildwerbung rund um politische Formate erschwert, wäre dieses Ansinnen unmöglich gewesen.

Verzicht auf Unterbrecherwerbung
Ansonsten akzeptiert der ORF die Auflagen der KommAustria, wie er am Dienstag in einer Aussendung mitteilte, und hat darüber hinaus mit der BWB vereinbart, auf Unterbrecherwerbung gänzlich zu verzichten, auch wenn die entsprechende Sendung im Fernsehen unterbrochen wäre. Um die Zufriedenheit der TVthek-User sicherzustellen, will der ORF außerdem nach einem Jahr einen Evaluierungsbericht erstellen, in dem untersucht wird, ob und inwiefern sich die Vermarktung der Online-Videoplattform auf das Konsumentenverhalten auswirkt.

TVthek-Ausbau kann beginnen
Da die BWB im Gegenzug zu den Zugeständnissen des ORF auf eine Berufung verzichtet hat, ist der nicht-beeinspruchte Hauptteil des KommAustria-Bescheids rechtswirksam und der ORF kann mit den Vorbereitungen für die Vermarktung und den von der KommAustria ebenfalls genehmigten Ausbau der TVthek beginnen. Beides soll noch heuer starten. Bereits im September soll im ORF-Stiftungsrat das Tarifwerk beschlossen werden, im November soll Werbung auf der Online-Plattform möglich sein, so ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz zur APA. Für ihn sei es besonders erfreulich, dass nach der Aufhebung des sogenannten Facebook-Verbots nun auch die "Weiterentwicklung und die limitierte duale Finanzierung der TVThek möglich ist".

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