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Über Geheimnisse im digitalen Zeitalter

Christiane Schulzki-Haddouti: Der Kopf von Wikileaks, Julian Assange, wird von Interpol gesucht. Nachdem viele Mitstreiter abgesprungen sind, könnte seine Verhaftung in wenigen Tagen auch das Ende von Wikileaks in der bestehenden Form bedeuten. Ist das wirklich ein Verlust?

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Guido Strack: Ja, das finde ich schon. Ich glaube aber nicht, dass es Wikileaks nur noch wenige Tage geben wird. Es wird wahrscheinlich auch dann noch einige Leute geben, die die Plattform weiterbetreiben werden.

Schulzki-Haddouti: Es sind doch viele Mitstreiter inzwischen abgesprungen.

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Strack: So etwas wie Wikileaks ist dennoch notwendig, weil es zeigt, dass wir einen anderen Umgang mit Geheimnissen brauchen. So lange hierfür keine Lösung gefunden wird, ist es gut, dass jemand den Finger auf die Wunde legt.

Schulzki-Haddouti: Wie könnte denn ein allgemein akzeptierter Umgang mit brisanten Geheimnissen aussehen?

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Strack: Meiner Meinung nach sollte man drei Wege vorsehen: Whistleblower sollten auf jeden Fall effektiv geschützt werden, wenn sie gutgläubig vermeintliche Missstände intern oder an zuständige Behörden melden. Ddort müssten diese Hinweise unabhängig überprüft werden. Immer und unbedingt. Das ergibt sich aus dem Petitionsrecht des Artikel 17 Grundgesetz und dem Gewaltmonopol des Staates.

Schulzki-Haddouti: Dieses Gewaltmonopol unterläuft Wikileaks ja bewusst, weil es weltweit kaum einen effektiven und ausgewogenen Whistleblower-Schutz gibt.

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Strack: Ja, leider und das Bundesarbeitsgericht billigt Arbeitnehmern den Weg zu den Behörden ja auch nicht immer zu. Nach meiner Meinung sollte es aber auch einen zweiten legalen Weg geben. Whistleblower sollten unter gewissen Voraussetzungen auch geschützt sein, wenn sie sich offen an die Öffentlichkeit wenden.

Schulzki-Haddouti: Unter welchen Voraussetzungen?

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Strack: Es müsste dann eine Prüfung im Einzelfall stattfinden, ob dem ein schützenswertes Geheimnis entgegensteht. Dabei muss gelten, dass die Information über Rechtsbrüche kein schützenswertes Geheimnis sein kann. Wenn es keine schützenswerte Information gibt, dann kann es aber auch keine Sanktion geben, wenn jemand das an die Öffentlichkeit bringt.

Schulzki-Haddouti: Anderenfalls?

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Strack: Wenn es ein schützenswertes Geheimnis gibt, muss vor einer Sanktionierung des Whistleblowers immer noch eine Abwägung stattfinden, ob die Offenbarung des schützenswerten Geheimnisses nicht ausnahmsweise aufgrund eines überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt war. Letzteres muss auch immer dann gelten, wenn der Whistleblower sich zuvor an eine öffentliche Stelle gewandt hatte, diese aber ihren Untersuchungs- und Aufklärungspflichten nicht nachgekommen ist.

Schulzki-Haddouti: Kann der Whistleblower selbst entscheiden, ob diese Stelle ihren Pflichten nachgekommen ist?

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Strack: Ob das so ist, muss von einer unabhängigen Stelle geklärt werden. Der dritte Weg besteht darin, dass Menschen natürlich auch künftig die Möglichkeit haben sollten, sich als Informanten an Journalisten - und dazu zähle ich auch Blogs im Internet - zu wenden. Hier sollte ihnen aber - wie bisher - kein direkter, sondern nur ein indirekter Informantenschutz zustehen. Das heißt, die Journalisten sollten das unabstreitbare Recht, und meines Erachtens auch die rechtlich abzusichernde Pflicht haben, die Offenbarung ihrer Quellen zu verweigern. Das sollte auch nicht durch Beschlagnahme oder andere Aktionen umgangen werden.

Schulzki-Haddouti: Wenn man diese drei Wege einschlagen könnte, würde Wikileaks dann überflüssig werden?

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Strack: Nein, warum denn? Wikileaks ist doch eine zumindest teilweise auch eine journalistische Plattform.

Schulzki-Haddouti: Sie betreibt in der Regel aber keine Analyse.

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Strack:Schauen Sie sich mal das Video "Collateral Murder” an. Hier wurde doch analysiert. Oder die Statements von Assange zu den Kriegsveröffentlichungen aus Afghanistan und Irak. Hier gibt es doch auch Analyse.

Schulzki-Haddouti: Darin sehe ich eher eine Ausnahme von der Regel, die Dokumente ohne gründliche Analyse zu veröffentlichen. Dass man sie durchsieht, bevor man sie veröffentlicht, ist eine Art Qualitätsicherungsmaßnahme, aber keine journalistische Analyse. Wie sehen Sie es denn, dass Wikileaks nach dem Schrotflintenprinzip die Dokumente veröffentlicht?

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Strack: Es kann einerseits unmoralisch sein, alles zu veröffentlichen - und je eher es die oben beschriebenen gangbaren Alternativen gibt, umso eher bin ich auch bereit es als unmoralisch zu bezeichnen. Andererseits kann doch niemand die Ressourcen diese Dokumente im Detail aufzuarbeiten. Auch die Verlage nicht. Wenn man bei diesen Datenmassen einen Sortierfilter vorschaltet, können einige wichtige Details verloren gehen. Was hätte Wikileaks denn machen sollen? Sie können doch nicht hundertausende Dokumente durchprüfen.

Schulzki-Haddouti: Aber viele Menschen empfinden es als nicht in Ordnung, dass hier auch die Informanten selbst teilweise an den Pranger gestellt werden. Jüngstes Beispiel ist der "junge FDP-Protokollant”, nachdem nun gesucht wird.

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Strack: Letztlich ist Wikileaks eine Reaktion auf alles, was im Hinblick auf fehlende Transparenz im Argen liegt. Es ist insofern auch eine Überreaktion, d’accord. Solange auch die westlichen Demokratien nicht verstärkt auf Transparenz, unabhängige Untersuchungen und Bekämpfung von Missständen setzen, wird es immer wieder so etwas geben.

Die Frage ist aber auch vielleicht grundsätzlicher Art: Leben wir bereits im Post-Privacy-Zeitalter? Im Dorf gab und gibt es keine Geheimnisse. Das Netz bewirkt nun, dass wir alle um ein virtuelles Lagerfeuer sitzen, wo jeder über jeden alles erfahren kann. Dies allein mit Rechtsnormen in den Griff bekommen zu wollen ist vielleicht der falsche Ansatz. Im Dorf ist es doch vor allem auch die Kultur, die bestimmt worüber gesprochen wird. Manches ist zwar bekannt, aber es wird trotzdem nicht thematisiert. Wo die kulturellen Spieregeln verletzt werden, sind es dann die Zuhörer, die sagen: Solche Geschichten interessieren mich nicht!

Schulzki-Haddouti: Was heißt das nun für den Umgang mit Geheimnissen im digitalen Zeitalter?

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Strack: Wie sollen wir mit Geheimnissen umgehen? Ich bin mir nicht sicher, ob mehr Datenschutz ein probates Gegenmittel ist. Oder ob wir nicht wie in Schweden z.B. alle Steuerdaten öffentlich machen sollten.

Schulzki-Haddouti: Ist ein Mehr an Öffentlichkeit ein zivilisatorischer Schritt?

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Strack: Ja, aber wer weiß, was am Ende dabei herauskommt. Wikileaks stellt uns vor diese Frage: Entweder akzeptieren wir mehr Informationsfreiheit oder verstecken alles hinter chinesischen Mauern. Vielleicht gibt es aber auch einen Dritten Weg wie den von Whistleblower-Schutz und mehr Transparenz. Ob das aber reichen wird, weiß ich nicht.

Auch wenn in einer wirklich transparenten Gesellschaft die Privatssphäre respektiert wird, kann es immer noch Spinner geben, die alles veröffentlichen wollen. Aber die Frage ist, ob die Rezipienten das kulturell noch goutieren würden.

Schulzki-Haddouti: Einen gewissen kulturellen Lernprozess hat es ja bei Wikileaks durchaus gegeben.

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Strack: Wikileaks hat anerkannt, dass man Dritte schützen muss. Bei den Afghan Warlogs wurden ja Dokumente zurückgehalten. Man hat also anerkannt, dass man nicht alles veröffentlichen kann.
Dies alles ist ein gesellschaftlicher Lernprozess: Wir haben erst seit 15 Jahren ein massentaugliches Internet. Der kulturelle Wandel braucht seine Zeit und ist nicht innerhalb von wenigen Jahren zu bewältigen.

Schulzki-Haddouti: Womit wir auch wieder bei unserer Ausgangsfrage wären: Wie kann man den Schutz von Informanten verbessern? Ich danke Ihnen für das Gespräch.

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(Christiane Schulzki-Haddouti war 2006 an der Gründung des Whistleblower-Netzwerkes beteiligt.)


Whistleblower-Verein
Das im Herbst 2006 in Köln gegründete Whistleblower-Netzwerk setzt sich als gemeinnütziger Verein für Whistleblower ein. Es will in Deutschland und der Europäischen Union die Rahmenbedingungen für Whistleblower in Wirtschaft, Staat und Gesellschaft verbessern. Das Netzwerk will Whistleblower beraten und Hilfestellung leisten. Dafür vernetzt es diese mit Unterstützern, in der Regel Journalisten und Anwälten.

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