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Gesetzesentwurf

Urheberrecht: "Trauerspiel" und rechtliche Bedenken

Auch eine Woche nach der Vorlage des Gesetzesentwurfs ist die von der Regierung geplante Urheberrechts-Novelle Thema. Am Dienstag hagelte es Kritik von den heimischen Mobilfunkern, Reaktionen gab es auch vom Verein für Internet-Benutzer Österreichs (VIBE) und den österreichischen Verwertungsgesellschaften.

Der Reformvorschlag sei enttäuschen ausgefallen, teilte VIBE in einer Aussendung mit. Bei der sogenannten Festplattenabgabe werde nicht einmal einem EuGH-Urteil Rechnung getragen, wonach eine derartige Vergütung an der Höhe des entstandenen Schadens bemessen werden müsse. Stattdessen solle die Höhe der Belastung für Konsumenten willkürlich festgelegt werden, heißt es in der Stellungnahme der Internet-Benutzer.

Auch das geplante Leistungsschutzrecht, das Google zu Zahlungen an Zeitungsverlage verpflichten soll, schieße am Ziel vorbei. Es richte sich auch gegen heimische Start-ups, die ihre Geschäftsmodelle am Prinzip des offenen Netzes aufbauen, so die Internet-Nutzer. Fazit: „Die österreichische Diskussion zum Urheberrecht ist eine Trauerspiel.“

Keine „faire Entlohnung“

Auch die heimischen Verwertungsgesellschaften äußerten erneut Kritik. Man vermisse eine „faire Entlohnung“ der Künstler, sagte Franz Medwenitsch, Geschäftsführer der Verwertungsgesellschaft LSG der APA. Er bezog sich damit auf die „doppelte Deckelung“, die der Entwurf derzeit vorsieht.

So soll die Speichermedienabgabe je nach Gerät und Nutzung zwar unterschiedlich ausfallen, aber maximal sechs Prozent des Kaufpreises betragen. Zudem darf die Speichermedienabgabe gemeinsam mit der Reprographieabgabe 29 Millionen Euro pro Jahr nicht übersteigen. „Es gibt verfassungsrechtliche Bedenken und ob die EU-rechtliche Vorgabe eines gerechten Ausgleichs für die Urheber mit den Deckelungen überhaupt erfüllt werden kann, ist mehr als fraglich“, urteilte Medwenitsch.

Die Begutachtungsfrist für den Entwurf endet am Freitag, bis dahin müssen allfällige Stellungnahmen abgegeben werden.

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