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Überwachung

US-Geheimgericht rechtfertigt NSA-Datensammlung

Das Foreign Intelligence Surveillance Court (FISC) hat eine kürzlich von der Geheimhaltung befreite rechtliche Expertise veröffentlicht, in der die juristische Rechtfertigung für die massenhafte Sammlung von Telefondaten in den USA dargelegt wird, wie cnet berichtet.

Demnach ist die NSA berechtigt, Telefondaten zu sammeln, solange die Organisation plausibel darlegen kann, dass es eine mögliche Verbindung zu bekannten oder unbekannten Terroristen in den USA gibt. Das sei durch Sektion 215 des Patriot Act gedeckt, heißt es in dem Text vom 29. August.

Die Erklärung trägt die Unterschrift der FISC-Richterin Claire Eagan und ist die erste Expertise, die sich mit der Verfassungskonformität der NSA-Überwachungsprogramme beschäftigt. "Weil es notwendig ist, die Metadaten massenhaft von den Telefonbetreibern einzuholen, um Verbindungen zwischen bekannten und unbekannten mit Terrorismus in Verbindung stehenden Personen aufzudecken, sind solche Aktionen im Rahmen einer rechtmäßigen Ermittlung erlaubt", schreibt Eagan.

Die Vorlage von Beweisen sei unter Sektion 215 nicht notwendig. Es reiche aus, wenn es den Verdacht gebe, dass die gesammelten Daten relevant für die Ermittlungen sein könnten. Die Empfänger von Aufforderung zur Aushändigung von Daten hätten laut Sektion 215 die Möglichkeit, die Herausgabe anzufechten, so Eagan weiter. Das sei bislang aber noch nicht vorgekommen.

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