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Wikileaks

USA wollen schärferes Urheberrecht in Handelsabkommen

Wikileaks hat das "Intellectual Property Chapter" eines aktuellen Entwurfs für das transpazifische Handelsabkommen TPP veröffentlicht. Darin wird skizziert, wie geistige Eigentumsrechte im Pazifikraum künftig ausgeweitet und mit mehr Nachdruck durchgesetzt werden sollen, wie heise berichtet. Die härteren Urheber-, Patent- und Markenrechtsgesetze sind vor allem von den USA gewollt.

Das Abkommen wird bereits seit 2009 von USA, Japan, Australien, Kanada, Neuseeland, Mexiko, Chile, Peru, Vietnam, Singapur, Malaysia und Brunei verhandelt und ist weiter fortgeschritten als das TTIP-Abkommen, das derzeit ebenfalls diskutiert wird und eine Freihandelszone zwischen den USA und Europa zum Ziel hat.

USA machen Druck

In dem veröffentlichten 77-Seiten-Dokument ist klar zu erkennen, dass die USA der Hauptverfechter strengerer Immaterialgüterrechte ist. Laut den Vorstellungen der Amerikaner sollen künftig auch nicht-kommerzielle Urheberrechtsverletzungen als Straftaten verfolgt werden können. Das hätte die Kriminalisierung von Filesharing-Nutzern zur Folge.

Andere beteiligte Länder wollen hingegen, dass das Strafrecht nur bei kommerziellen Übertretungen zur Anwendung kommt, eine Einigung gibt es hier noch nicht. Eine Verlängerung der Schutzfristen für Werke wird ebenfalls verhandelt. So sollen Filme, Musik und andere Schöpfungen bis zu 100 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt bleiben.

Mehr Kontrolle

Das digitale Rechtemanagement soll von den unterzeichnenden Ländern ebenfalls rechtlich besser abgesichert werden. Die urheberrechtliche Kontrolle von Inhalten soll verschärft und auf nicht öffenltliche Teile des Internets, wie etwa Firmennetzwerke, ausgeweitet werden.

Die Provider sollen zudem Prozesse einführen, die es Rechteinhabern erlauben, Inhalte löschen zu lassen. Auch Warnungen gegen Kunden sollen die Betreiber aussprechen, wenn Urheberrechtsverstöße bemerkt werden.

Patente sollen auf Wunsch der USA künftig länger als die bisher üblichen 20 Jahre gelten können. Zudem sollen Patente schon für kleine Neuerungen angemeldet werden können, was den Weg für eine Lawine an Softwarepatenten freimachen würde. Staatliche Beschränkungen von Schutzrechten soll es in Zukunft seltener geben, was etwa die Herstellung von billigen Versionen von Markenmedikamenten in Schwellenländern erschweren würde, weil große Pharmafirmen und ihre Patente gestärkt würden.

Hacker-Paragraph

Hacker sollen laut dem Entwurf ebenfalls mit mehr Nachdruck verfolgt werden können. Der nicht autorisierte Zugang zu Betriebsgeheimnissen über Computersysteme soll unter Strafe gestellt werden, das würde dann auch für die Veröffentlichung solcher Informationen gelten. Das entspräche den Regelungen, die auch US-amerikanisches Recht vorsieht. Die auch zwischen USA und Europa angedachte Einführung von Schiedsgerichten, die es Firmen erlauben, Staaten zu klagen, soll im Pazifikraum passieren.

Kritiker sehen in dem veröffentlichten Entwurf den Beweis dafür, dass vor allem die USA aggressiv versucht, ihre Vorstellungen durchzusetzen. Die geplanten Regeln unterstützen US-Konzerne und deren Immaterialgüterrechte und untergraben den ungehinderten Zugang zu Wissen für die Allgemeinheit, so Kritiker. Positiv hervorgehoben wird, dass das Abkommen die Schaffung einer Public Domain vorsieht, was die Registrierung freier Werke in einer Datenbank zur Folge hätte. Die Auffindbarkeit freier Werke würde sich so verbessern.

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