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Verhetzung auf Facebook: Haftung ungeklärt

Mit rassistischen Postings (Screenshot) meldeten sich kürzlich zahlreiche Facebook-Fans zu einem Beitrag zu Wort, der auf der offiziellen Facebook-Seite von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache gepostet worden war. In Salzburg wurde nun Anzeige gegen die Betreiber der Facebook-Page erstattet (futurezone-Bericht hier). Denn die Postings seien unkontrolliert online gegangen und Tatbestände der Verhetzung und der Wiederbetätigung erfüllt, heißt es darin. Inzwischen wurden die meisten der strittigen Kommentare von der Seite gelöscht, einige Aussagen wie "Scheiß Ausländer" waren am Mittwoch aber immer noch auffindbar.

Solche Entgleisungen sind kein Einzelfall, immer wieder kommt es zu massiver Aggression, Sexismus und Rassismus in sozialen Netzwerken. Die futurezone hat sich deshalb die rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich - was ist erlaubt, wo ist die Grenze, wer trägt die Verantwortung - mit dem Rechtsexperten Günter Leissler von der Wiener Kanzlei Schönherr etwas genauer angesehen.

Online gilt dasselbe wie offline
Mit dem konkreten Fall habe man sich in der Kanzlei nicht befasst, so Leissler. "Aber generell gelten für soziale Netzwerke die gleichen Regeln wie in der Offline-Welt", sagt der Rechtsexperte. Das bedeute, dass die Staatsanwaltschaft prüfen werde, ob die einschlägigen Straftatbestände erfüllt sind, so wie sie es sonst auch bei einem entsprechenden Tatverdacht üblich sei.

Rechtslage nicht eindeutig geklärt
"Die Frage der Haftung für rechtswidrige Inhalte auf Facebook ist in Österreich bisher nicht entschieden worden", sagt Leissler. Ein deutsches Gericht habe allerdings kürzlich entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Unternehmensseite für Urheberrechtsverletzungen seiner "Fans" einzustehen habe, wenn er die entsprechenden Postings nicht löscht. "Natürlich sind die österreichischen Gerichte daran nicht gebunden und das Strafrecht unterscheidet sich auch vom Urheberrecht, dennoch könnte dieses Urteil eine gewisse Indizwirkung haben", meint der Rechtsexperte.

Auch die User könnten infolge von verhetzenden Kommentaren direkt belangt werden. "Wenn Nutzer rechtswidrige Inhalte auf Facebook posten, können diese grundsätzlich genauso belangt werden wie bei rechtswidrigen Offline-Handlungen", erklärt Leissler.

Die Problematik besteht tatsächlich darin, dass im Internet bzw. in sozialen Netzwerke bislang eine eindeutige Rechtssprechung fehlt. "Es existiert kein spezieller Rechtsrahmen für soziale Netzwerke. Vielmehr gilt, dass alles, was außerhalb sozialer Netzwerke verboten ist, auch auf Facebook und Co nicht erlaubt ist", sagt Leissler. "Allerdings treten gewisse Rechtsverstöße gehäuft in sozialen Netzwerken auf, so etwa Urheberrechts-, Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Die Konsequenzen solcher Verstöße richten sich jeweils nach dem konkret verletzten Gesetz."

Facebook nur Plattformbetreiber?
Auch die Rolle von Facebook selbst ist in solchen Fragen nicht eindeutig geklärt, weil es keine Rechtssprechung dazu gibt. "Die Lage sei strittig", sagt Leissler. Zumindest tendenziell werde eher dahingehend argumentiert, dass Facebook tatsächlich nur der Betreiber der Plattform sei und nicht dafür verantwortlich, welche Inhalte darauf veröffentlicht werden. "Aber hier handelt es sich generell nur um diverse Überlegungen", betont der Experte.

Stellungnahme der FPÖ
Mittlerweile hat sich auch die FPÖ zu dem jüngsten Vorfall zu Wort gemeldet. "Problematische Postings werden von uns entfernt", sagt FPÖ-Sprecher Karl-Heinz Grünsteidl auf Nachfrage der futurezone. "Das kann aufgrund der großen Anzahl von Postings insgesamt manchmal natürlich etwas länger dauern." Man sei daher für jeden Hinweis dankbar. Im konkreten Fall seien die strittigen Postings bereits entfernt worden, bevor es zur Anzeige kam, so Grünsteidl.

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Claudia Zettel

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futurezone-Chefredakteurin, Feministin, Musik-Liebhaberin und Katzen-Verehrerin. Im Zweifel für den Zweifel.

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