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32c3

Verklag den Staat: Gerangel um Informationsfreiheit

In Deutschland soll es der Regierung und den Behörden schwerer gemacht werden, Anfragen zur Informationsfreiheit zu blockieren. Unter „Verklag den Staat“ sollen Bürger die Möglichkeit bekommen, leichter zu klagen. Betrieben wird die Plattform ebenso wie „Frag den Staat“ von der Open Knowledge Foundation Deutschland. Das kündigte Arne Semsrott am 32c3 in Hamburg an. Man wolle über die Plattform transparent über aktuelle Informationsfreiheit-Verfahren berichten, so Semsrott.

"Frag den Staat" gibt es auch in Österreich und ist ein Projekt von transparenzgesetz.at, das es vereinfacht, Anfragen nach dem Auskunftspflichtgesetz zu stellen. Fragen und Antworten zu Informationsfreiheit werden transparent auf dieser Seite dokumentiert. In Österreich werden die Erfahrungen mit Rechtsstreitigkeiten bisher über informationsfreiheit.at gesammelt. "Mehr Infos zum Klageweg sind definitiv geplant", sagte Markus Hametner von "Frag den Staat".

"Getarntes Amtsgeheimnis"

In Österreich gab es zuletzt vor Weihnachten viel Kritik am hierzulande neuen, geplanten Informationsfreiheitsgesetz, dessen Begutachtungsfrist am 17.12. endete. Die Neuregelung bringe lediglich ein „als Informationsfreiheit getarntes Amtsgeheimnis“, kritisierte beispielsweise Transparency Österreich. „Wir begrüßen die grundsätzlichen Bemühungen der Regierung um eine gesetzliche Verankerung der Informationsfreiheit“, so Franz Fiedler, Ehrenpräsident des Beirats von Transparency International - Austrian Chapter (TI-AC). „Jedoch sieht der Gesetzesentwurf derart viele Einschränkungen vor, dass sich diese in ihrer Gesamtheit nicht wesentlich von der gegenwärtigen Amtsverschwiegenheit unterscheiden.“ Daher werde die Neuregelung „de facto nichts an der gegenwärtigen Amtsverschwiegenheit ändern“.

Nach Ansicht des Forums Informationsfreiheit geht der Entwurf zum Gesetz für die Lockerung des Amtsgeheimnisses in die falsche Richtung. „Das ist eine Verschlechterung, keine Verbesserung“, kritisierte Josef Barth, Vorstand der Initiative, die sich seit langem für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses stark macht. Auch die grundsätzliche Definition des Begriffs „Information“ gehe eher in Richtung weniger denn mehr Transparenz.

Zahlreiche Ausnahmen

Auch Journalistenorganisationen liefen Sturm gegen das geplante Informationsfreiheitsgesetz, das eine Lockerung des Amtsgeheimnisses in Österreich bringen soll. Tatsächlich enthalte der Entwurf der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP „de facto kaum eine Verbesserung zur derzeitigen Situation“, kritisierten der Presseclub Concordia. So seien unter dem Punkt „Geheimhaltung“ zahlreiche Einschränkungen aufgelistet.

Demnach können Informationen nicht zugänglich gemacht werden und sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt, wenn zwingende außen- und integrationspolitische Gründe oder ein Interesse der nationalen Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung, der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit sowie der unbeeinträchtigten Vorbereitung einer Entscheidung vorliegt. Auch im wirtschaftlichen oder finanziellen Interesse der Organe, Gebietskörperschaften oder gesetzlichen beruflichen Vertretungen oder im überwiegenden berechtigten Interesse eines anderen, können Anfragen demnach abgeschmettert werden. „Bei allem Verständnis dafür, dass zur politischen Willensbildung auch Beratungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit notwendig sind, müssen diese Ausnahmen als Grundlage dafür gesehen werden, die Weitergabe von Information zu verweigern und damit auch Journalisten und Medien willkürlich ganz ausschließen zu können", so die Redakteure.

Gerangel um Auskunftspflichten

Die Bundesländer forderten dagegen gar weitere Einschränkungen beim geplanten Informationsfreiheitsgesetz. So plädierte die steirische Landesregierung in ihrer Stellungnahme für die Einschränkung der Auskunftspflichten der Rechnungshöfe, damit über diesen Umweg keine Regierungsunterlagen öffentlich werden. Völlig ausgenommen werden möchte die Volksanwaltschaft.

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