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Deutschland

Viel Lob für die EU-Datenschutzverordnung

Die Verordnung werde Rechtssicherheit auch für Unternehmen schaffen und sorge für gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer, sagte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff am Donnerstag auf dem Verbandstag des Bundesverbands der Datenschutzbeauftragten in Berlin. „Der europäische Flickenteppich wird jetzt harmonisiert.“ Zugleich werde auch „ausreichend Spielraum für intelligente neue Geschäftsmodelle“ geschaffen.

Die Verordnung soll die Rechtsgrundlage an das digitale Zeitalter anpassen. Bewährte Prinzipien wie Transparenz, Zweckbindung bei Datenerhebungen, eine unabhängige Aufsicht und Möglichkeiten der Sanktionierung sollen dabei fortgeführt und ausgebaut werden, sagte Voßhoff. Die Verordnung werde voraussichtlich im Mai in Kraft treten und dann spätestens nach zwei Jahren anzuwenden sein.

Datenschutz als Standortvorteil

Datenschutz sei inzwischen ein Qualitätsmerkmal und könne auch als Standortvorteil genutzt werden, sagte Voßhoff. An das Wirtschaftsministerium gerichtet machte Voßhoff den Vorschlag, Datenschutzkonzepte in einem Wettbewerb auszuschreiben. „Wir sollten Signale setzen, denn der Datenschutz gewinnt auch international immer mehr an Bedeutung.“

Rainer Sontowski, Staatssekretär im deutschen Bundeswirtschaftsministerium, sieht mit der EU-weit geltenden Grundverordnung ebenfalls einen „Meilenstein“ erreicht. Sie schaffe die Voraussetzungen für fairen Handel im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Big Data. Aber auch das Wissen der Nutzer darüber, was mit ihren Daten geschehen könne, müsse gestärkt werden. „Datensouveränität bedeutet, dass sich die Nutzer auch bewusst werden darüber, was ihre Daten, die sie kostenlosen Diensten wie Facebook überlassen, wert sind.“

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