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Konsequenz

Vorratsdaten: Datenschutzrat für sofortige Gesetzesprüfung

Den zuständigen Ressorts sei zu empfehlen, „raschest dieses Urteil zu analysieren, sowie Schritte zur Evaluierung und Korrektur der Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung“ zu setzen, sagte der Vorsitzende des Datenschutzrates, Johann Maier, am Freitag. Betroffen von der durch den EuGH aufgehobenen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) sowie die Strafprozessordnung (StPO).

"Bemerkenswerte Entscheidung"

Maier appellierte daher an Infrastruktur-, Innen- und Justizministerium, sofort zu reagieren. Darüber hinaus seien infolge des Anwendungsvorranges von Unionsrecht gegenüber einem widersprechendem nationalem Recht alle Vollzugsorgane in Österreich gefordert, das Urteil - unabhängig von allfälligen zukünftigen gesetzlichen Maßnahmen - von sich aus entsprechend Rechnung zu tragen.

„Der Europäische Gerichtshof hat in seiner bemerkenswerten Grundsatzentscheidung die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wegen besonders schwerwiegender Eingriffe in die Grundrechte für ungültig erklärt und damit die Position des österreichischen Datenschutzrates, diese Richtlinie grundsätzlich abzulehnen, bestätigt“, so Maier. Der Datenschutzrat habe seit 2002 wiederholt in schriftlichen Stellungnahmen auf die Unvereinbarkeit einer anlasslosen, flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung mit europäischen Grundrechten hingewiesen.

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