Zickzack-Kurs bei Vorratsdatenspeicherung
Zickzack-Kurs bei Vorratsdatenspeicherung
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Ankündigung

Vorratsdaten: EU setzt Deutschland Frist

Der Streit der deutschen Regierung mit der EU-Kommission um die sogenannte Vorratsdatenspeicherung als Anti-Terror-Maßnahme geht in die nächste Runde. Die Brüsseler Behörde will der deutschen Regierung in dieser Woche ein Ultimatum von vier Wochen setzen, um die Richtlinie aus Brüssel zur Sammlung von Telefon- und Internetdaten umzusetzen, wie die „Süddeutsche Zeitung“ (Mittwoch-Ausgabe) berichtete. Wird diese Frist nicht eingehalten, droht Deutschland eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und letzten Endes eine Geldstrafe.

Ankündigung am Mittwoch
Der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge will die EU-Kommission ihr Ultimatum am Mittwoch aussprechen. Die Kommission hat ihrerseits die Veröffentlichung der nächsten Schritte in den Fällen von Vertragsverletzungen durch die Mitgliedsländer für Donnerstag angekündigt. In Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht die Umsetzung der Richtlinie aus dem Jahr 2006 in deutsches Recht vier Jahre später gekippt. Die regierenden Parteien konnten sich seitdem nicht auf ein neues Gesetz einigen.

Umsetzung in Österreich ab 1. April
In Österreich werden für allfällige, spätere Ermittlungen ab 1. April alle Kommunikationsvorgänge über Telefon oder Internet für ein halbes Jahr gespeichert. Das für die Umsetzung nötige Gesetz sieht vor, dass Betreiber Daten sämtlicher Kommunikationsvorgänge via Telefon und Handy, E-Mail und Internet für sechs Monate speichern müssen - und zwar Name und Adresse des Benutzers, Handy- und Telefonnummern, IP-Adressen der Computer, E-Mail-Adressen, aber auch Geräte-Identifikationsnummern und Standort des Handys.Ermittlungsbehörden können - mit bestimmten Einschränkungen je nach Verdachtslage - darauf zugreifen. Betroffene sollen zumindest nachträglich informiert werden. Die Veröffentlichung ist verboten, als Strafe droht ein Jahr Haft. In Österreich wurde die Regelung erst nach mehrjähriger Verspätung und einer EuGH-Verurteilung wegen Säumigkeit vom Nationalrat entgegen der Kritik der Opposition beschlossen.

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