In Deutschand soll es kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geben.
In Deutschand soll es kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geben.
© Joerg Sarbach, AP

Gesetze

Vorratsdaten: Keine höhere Aufklärungsquote

Der CCC veröffentlichte am Freitag das 271-seitige wissenschaftlichen Gutachten der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts (MPI) für ausländisches und internationales Strafrecht, um "eine faktenbezogene Diskussion" über die angebliche Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen.

"Die umfangreiche europaweite Erhebung und Auswertung des MPI offenbart, dass die Stammtischparolen von der `Schutzlücke` durch den Wegfall der anlasslosen Telekommunikationsdatenspeicherung keine Faktenbasis haben", fasste CCC-Sprecher Frank Rieger die Ergebnisse der Studie zusammen. "Die Vorratsdatenspeicherung führt nachweislich nicht zu höheren Aufklärungsquoten bei schweren Verbrechen."

Kein positiver Effekt auf Aufklärungsquote
Das Gutachten betrachtet detailliert verschiedene Deliktsbereiche hinsichtlich ihrer Aufklärungsquoten. Für den Zeitraum, in dem es in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung gab, ist kein positiver Effekt auf die Aufklärungsquoten zu verzeichnen. Auch nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 2010 war kein Abfall der Quote der aufgeklärten Fälle zu beobachten.

Die Forscher verglichen auch die Situation und Entwicklungen in anderen europäischen Ländern. Zudem wurden Ermittler, Staatsanwälte und Richter befragt. Auch im direkten Vergleich mit anderen europäischen Ländern, die derzeit eine Vorratsdatenspeicherung umsetzen, ist keine deutsche "Schutzlücke" feststellbar.

CCC fordert Verzicht auf Vorratsdatenspeicherung
Die Studie bemängelt weiterhin das Fehlen systematischer empirischer Untersuchungen zu den Auswirkungen der Speicherung von Vorratsdaten. "Der hartnäckige Unwille, technische Ermittlungsmaßnahmen, die tief in Grundrechte eingreifen, einer regelmäßigen neutralen Evaluierung zu unterwerfen, setzt sich hier fort", erklärte CCC-Sprecher Frank Rieger. Der CCC fordere daher erneut, auf eine massenhafte Speicherung von Telekommunikationsdaten zu verzichten.

Situation in Österreich
In Österreich soll die Vorratsdatenspeicherung am 1. April 2012 in Kraft treten. Doch eine Bürgerinitiative namens "Stoppt die Vorratsdatenspeicherung" will die österreichische Bundesregierung dazu bewegen, sich EU-weit für die Abschaffung der EU-Richtlinie einzusetzen, da diese eine verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Verbindungsdaten via Telefon, Handy, E-Mail und Internet für mindestens sechs Monate vorsieht. Die Bürgerinitiative hat mittlerweile 41.650 Unterstützungserklärungen erhalten. Die Initiatoren vom österreichischen AK Vorrat sehen darin ein klares Signal an die Politik.

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