In Deutschand soll es kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geben.
In Deutschand soll es kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geben.
© Joerg Sarbach, AP

Berufsgeheimnis

Vorratsdaten: Keine präventiven Ausnahmen

Am Sonntag tritt in Österreich die Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Dabei werden neben der IP-Adresse eines Computers, der Namen und die Anschrift des Besitzers, auch Standort, Gerätekennung eines Mobiltelefons, sowie Sender und Empfänger von SMS, MMS, E-Mails und Telefondienste inklusive der Internettelefonie (VoIP) gespeichert.

Diese Datenspeicherungen von sensiblen Berufsgruppen, wozu neben Journalisten auch Anwälte gehören, dürfen nur auf richterlichen Beschluss verwendet werden. "Im Zusammenspiel mit der StPO, den Antiterrorismusparagrafen und dem Sicherheitspolizeigesetz entsteht hier aber für den investigativen Journalismus eine gefährliche Mischung", warnte der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) am Donnerstag.

Keine präventiven Ausnahmen
Zwar wurde das Redaktionsgeheimnis im Telekommunikationsgesetz verankert, aber das würde nicht ausreichen und sei nur "ein kleiner Schutz" für Journalisten, so der ÖJC. Gespeichert werden allerdings verdachtsunabhängig alle Daten. Es wird keine präventiven Ausnahmen geben, da diese "technisch undurchführbar" seien, teilte die Rechtsanwaltskanzlei Likar am Mittwoch per Aussendung mit.

"Solange sich der betreffende Fall somit im Ermittlungsstadium befindet, wird es also Ermessenssache sein, wann ein ermittelnder Beamter oder Staatsanwalt bemerkt - oder bemerken will - dass es sich bei den ausgewerteten Datensätzen um solche handelt, die der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen und daher nicht herangezogen werden dürfen", so die Kanzlei Likar. "De facto ist somit die elektronische Kommunikation zwischen Anwälten und ihren Mandanten nicht mehr geschützt."

Vier-Augen-Gespräche und Briefverkehr
Die Kanzlei empfiehlt ebenso wie der ÖJC allen betroffenen Berufsgruppen, künftig wieder auf alte Strategien bei kritischen Recherchen oder in heiklen Fällen zurückzugreifen. Gemeint sind damit beispielsweise Vier-Augen-Gespräche und der gute, alte Briefverkehr. Die Kanzlei Likar empfiehlt zudem, relevante Dokumente nicht elektronisch zu verschicken, der ÖJC empfiehlt die Verwendung von ausländischen Wertkartenhandys. „Ab 1. April eignen sich E-Mails, SMS und MMS in keinem Fall mehr für Recherchen“, warnt ÖJC-Präsident Fred Turnheim die österreichischen Journalisten.

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