Innenministerin Johanna Mikl-Leitner
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner
© APA/EPA/VALDRIN XHEMAJ

Österreich

Vorratsdaten: Mikl-Leitner will Neuauflage diskutieren

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) würde gerne über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung reden, eventuell auch als nationalen Alleingang ohne eine EU-Regelung. Es wäre "klug, wenn wir hier in Österreich diese Diskussion starten würden", sagte sie am Dienstag in der "ZiB 2". Für die Ermittlungsarbeit würde dies "Vorteile" bringen, "weil es darum geht, Spuren zu sichern".

"Bringt Vorteile für Ermittlungen"

Auf EU-Ebene, wo der EuGH die ursprüngliche Richtlinie aufgehoben hatte, werde das Thema derzeit "auf die lange Bank" geschoben. Mit Verweis auf Deutschland, wo wiederholt ein nationaler Alleingang ventiliert wurde, fände sie es aber angebracht, über eine österreichische Lösung nachzudenken.

Mit dem jüngst präsentierten Entwurf für das Staatsschutzgesetz habe dies nicht direkt zu tun, betonte die Innenministerin, die Vorratsdatenspeicherung sei schließlich im Telekommunikationsrecht zuhause. "Aber ich gebe zu, dass eine Vorratsdatenspeicherung natürlich für die Ermittlungsarbeit Vorteile bringt."

Grüne und NEOS dagegen

Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser spricht sich deutlich gegen den Vorschlag aus. Die Vorratsdatenspeicherung sei „keine Präventivmaßnahme“ zur Bekämpfung des Terrors, so Steinhauser am Mittwoch in einer Aussendung. „Nicht umsonst wurde von der EU-Kommission einem Neuanlauf der Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene eine Absage erteilt“, meinte der Abgeordnete. Steinhauser erwartet sich nun, dass die SPÖ die „Osterlochdebatte“ mit einer Absage an die Innenministerin beendet.

Auch die NEOS verweisen auf das Urteil des EuGH. "Die Urteile sind ganz eindeutig. Insofern erübrigt sich eigentlich jegliche Diskussion“, gibt Niki Scherak, Menschenrechtssprecher der NEOS, in einer Aussendung bekannt. "Der geringe Output steht in keinem Verhältnis zu der Tatsache, dass alle Österreicherinnen und Österreich unter Generalverdacht gestellt und der Unschuldsvermutung beraubt werden."

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