EU

Vorratsdaten: Neue Richtlinie kommt erst 2013

EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hat in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Mittwoch angekündigt, den Anwendungsbereich der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung künftig strikt auf die Bekämpfung von Terrorismus und schwere Verbrechen zu beschränken. Zudem soll die Speicherfrist reduziert werden. Den Gesetzesvorschlag will Malmström erst im kommenden Jahr vorlegen. Eigentlich wurde der Vorschlag bereits für diesen Sommer erwartet.

Kein Einsatz für Verbrechensvorbeugung
Nach derzeitigem EU-Recht sei laut Malmström auch eine Auswertung von Telekommunikationsdaten zur Verbrechensvorbeugung und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung möglich. Das wolle sie abschaffen, sagte Malmström der Zeitung. Außerdem will sie demnach die Speicherdauer der Verbindungsdaten verkürzen und diese besser vor Hackerangriffen schützen.

Deutschland
Deutschland ist das einzige EU-Land, das die Richtlinie noch nicht umgesetzt hat. Nachdem das deutsche Bundesverfassungsgericht die Umsetzung der Richtlinie im Jahr 2010 kippte, konnte sich die Koalition bisher noch nicht auf ein neues Gesetz einigen. Malmström will trotz der geplanten Änderung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bei der Umsetzung keine Ausnahme für Deutschland machen. Den Gesetzesvorschlag will sie im kommenden Jahr vorlegen, in der Zwischenzeit sei Deutschland aber dazu verpflichtet, die Richtlinie in ihrer jetzigen Form umzusetzen. „Die Kommission kann da keine Ausnahme machen."

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