Vom Infrastrukturminister soll kein neuer Anlauf zur Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung ausgehen
Vom Infrastrukturminister soll kein neuer Anlauf zur Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung ausgehen
© APA/ROBERT JAEGER

Grundrechte

Vorratsdaten: Stöger plant vorerst keinen neuen Anlauf

Infrastrukturminister Alois Stöger (SPÖ) plant vorerst keinen neuen Anlauf zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Die Sprecherin des Ministers bestätigte der APA am Dienstag eine entsprechende Meldung der Parlamentskorrespondenz. Sollten Justiz- und Innenministerium Bedarf für eine Nachfolgeregelung sehen, werde er sich den Gesprächen aber nicht verschließen, so die Sprecherin.

Im EU-Unterausschuss des Nationalrats hatte Stöger am Dienstag deponiert, dass es von seiner Seite keinen Vorstoß zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung geben werde. Wichtig sei, dass Polizei und Justiz Zugang zu Informationen bekommen, dies könne jedoch nur im Rahmen rechtsstaatlicher und vom Verfassungsgerichtshof und Europäischen Gerichtshof festgelegter Kriterien erfolgen.

In Absprache mit Polizei und Justiz

Auf Nachfrage erklärte Stögers Sprecherin, dass man, sollten Polizei und Justiz eine Ersatzregelung für die Vorratsdatenspeicherung brauchen, in Absprache mit dem Justiz- und dem Innenministerium vorgehen werde. Außerdem will Stöger die Gespräche im Rat der Justiz- und Innenminister auf EU-Ebene abwarten.

Vorratsdaten verletzten die Grundrechte

Die 2006 auf EU-Ebene beschlossene und 2012 auch von Österreich umgesetzte Vorratsdatenspeicherung wurde im April vom Europäischen Gerichtshof und im Juni vom österreichischen Verfassungsgerichtshof aufgehoben.

Bis dahin waren Telekomunternehmen verpflichtet, mindestens sechs Monate lang zu speichern, von wo und mit wem ihre Kunden telefonieren, wem sie E-Mails schickten und von wo und wann sie ins Internet gingen. Weil dies exakte Rückschlüsse auf das Privatleben der Europäer erlaubte, sahen die Richter die Grundrechte auf Datenschutz und Achtung der Privatsphäre verletzt.

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