In Österreich wurde sie 2014 für verfassungswidrig erklärt. Nun sorgt sie wieder für Diskussionen: Die Vorratsdatenspeicherung.

In Österreich wurde sie 2014 für verfassungswidrig erklärt. Nun sorgt sie wieder für Diskussionen: Die Vorratsdatenspeicherung.

© dpa/Julian Stratenschulte

Vorratsdatenspeicherung in Rumänien abgeschafft

Vorratsdatenspeicherung in Rumänien abgeschafft

Auch das rumänische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde vom Verfassungsgerichtshof, dem Romanian Constitutional Court (CCR) für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz wurde einstimmig für nichtig erklärt. Das Parlament, die Regierung und die Gerichte wurden bereits darüber informiert.

In Rumänien ist es allerdings bereits das zweite Mal, dass das regionale Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt wurde. Bereits 2009 wurde das erste Gesetz für nichtig erklärt, doch damals wurde ein neues geschaffen. Das dürfte dieses Mal nicht passieren, denn der EuGH hat die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im April gekippt.

In Österreich hat der Verfassungsgerichtshof die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich Ende Juni für verfassungswidrig erklärt. Eine Frist zur Reparatur wurde nicht gewährt. Seit 1. Juli gibt es keine Vorratsdatenspeicherung mehr.

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