Österreich

Weiter Aufregung über "Bundestrojaner"

Die Aufregung um polizeiliche Internet-Spionage in Deutschland schwappt zunehmend nach Österreich über. Nachdem ein Sprecher der Entwicklerfirma der betreffenden Software

, dass man auch in Österreich Behörden beliefere, zeigten sich am Donnerstag sowohl Johann Maier (SPÖ), Vorsitzender des Datenschutzrats, als auch das BZÖ empört. Beide haben bereits parlamentarische Anfragen in der Causa eingebracht, das Bündnis kündigte per Aussendung überdies eine Anzeige an.

Datenschutzrats-Vorsitzender Maier will wissen, ob „ein Ankauf von einem Ministerium oder einer nachgeordneten Dienststelle“ bei DigiTask getätigt wurde. Er habe gleich mehrere entsprechende Anfragen eingebracht, teilte er per Aussendung mit. Sollte sich ein Einkauf herausstellen, werde sich der Datenschutzrat damit befassen. Einen rescheren Ton schlug Markus Fauland vom BZÖ an: Sollte an den Informationen etwas dran sein, müssten „die verantwortlichen Köpfe rollen“, erklärte er. Auch der grüne Justizsprecher Albert Steinhauser kündigte bereits am Dienstag eine parlamentarische Anfrage zum Thema an.

"Nicht im Einsatz"
Vonseiten des Innenministeriums wurde unterdessen erneut betont, dass Online-Durchsuchung in Österreich rechtlich nicht gedeckt sei und folglich auch nicht zum Einsatz komme. Ob Software eingekauft wurde und wenn ja, welche, will man aber nicht sagen.Die Firma DigiTask, Urheber der in Deutschland zum Einsatz gekommenen Spionagesoftware, hatte zuvor bestätigt, dass man auch „Behörden im Einflussbereich Wiens“ beliefere. „Die österreichische Polizei ermittelt nur im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit und setzt nur ein, was rechtlich zulässig ist - und nicht, was technisch möglich ist", sagte ein Sprecher des Innenministeriums. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Online-Durchsuchung zu schaffen, stehe zwar im SPÖ-ÖVP-Regierungsprogramm, allerdings ist dies bisher nicht passiert.

Sehr wohl erlaubt sei den Behörden jene Online-Überwachung, die 2008 im Fall Mohammed S. zu Debatten führte: Nämlich die „optische Überwachung des Bildschirms“, also die Aufzeichnung mit Screenshots des Monitors des Überwachten. Dies sei damit vergleichbar, „als ob Ihnen der Ermittler über die Schulter schauen würde“. Die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen sei „bis hin zum Obersten Gerichtshof überall als rechtmäßig befunden worden“, so der Ministeriumssprecher.

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