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Gesundheitsreform

Wiener Ärztekammer verabschiedet Resolution gegen ELGA

In einer am Dienstagabend verabschiedeten Resolution fordert sie Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) auf, bei der noch ausstehenden ELGA-Verordnung für Verfassungskonformität zu sorgen. Den Patienten rät die Kammer, ab Jänner die Widerspruchsmöglichkeit gegen ELGA zu nutzen.

In dem Verordnungsentwurf, deren Begutachtungsfrist Ende November abgelaufen ist, ist unter anderem geregelt, dass die Widerspruchsstelle zum sogenannten Opt-out aus der ELGA beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger angesiedelt wird. Die Patientenanwaltschaften der Länder sollen für das Gesundheitsministerium die Aufgabe als Ombudsstelle übernehmen.

Die Kammer sieht hier datenschutz- und verfassungsrechtliche Probleme und beruft sich auf ein Gutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer. Sowohl für die Delegierung an den Hauptverband als auch an die Patientenanwaltschaften fehle die gesetzliche Grundlage, argumentiert dieser.

Auch Datenschutzrat hat Bedenken

Analoge Bedenken zur Ombudsstelle hat kürzlich auch der Datenschutzrat geäußert. Der Datenschutzrat äußerte dazu verfassungsrechtliche Bedenken im Sinne des Art. 77 Abs. 1 B-VG. Danach sind zur Besorgung der Geschäfte der Bundesverwaltung die Bundesministerien und die ihnen unterstellten Ämter berufen (Dienststellenvorbehalt). Daraus folgt, dass andere Einrichtungen, wie in diesem Fall die Patientenanwaltschaften der Länder, nicht im Namen und Auftrag eines Bundesministers tätig werden dürfen.

Des Weiteren verwies der Datenschutzrat darauf, dass die Implementierungsleitfäden hinsichtlich des Inhaltes, der Struktur, des Formats und der Codierung von medizinischen Dokumenten den datenschutzrechtlichen Anforderungen zu entsprechen haben. Eine entsprechende Überprüfung der datenschutzrechtlichen Vorgaben für diese Datenverwendungen habe durch das Gesundheitsministerium zu erfolgen.

Ombudsstellen erst im zweiten Halbjahr

Die Rechtsanwaltskammer kritisierte, dass in der Verordnung keine Zuständigkeit für die Umsetzung eines Widerrufs durch die Patienten enthalten sei. Im Gesundheitsministerium versicherte man am Mittwoch auf APA-Anfrage, rechtzeitig zum Start der ELGA-Widerspruchsstelle mit Jahresbeginn 2014 für eine verfassungskonforme Regelung sorgen zu wollen. Bei der Ombudsstelle hat das Ministerium mehr Zeit, sie soll erst im zweiten Halbjahr 2014 kommen.

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